Generalvikar Steinert besucht die JVA
Bedeutung der Seelsorge für Staat, Vollzug und Inhaftierte
Fotos: Gefängnisseelsorge JVA Hünfeld / JVA Fulda
06.05.2023 / HÜNFELD - Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche ist historisch gewachsen. Es hat eine Fülle von Differenzierungen und Abgrenzungen. Eine klar umrissene Aufgabenteilung und Formen der Zusammenarbeit sind schrittweise entwickelt worden, die auf dem Grundgesetz (GG) basieren.
Im Kontext dieses wichtigen Verhältnisses und im Rahmen seiner Visitation von verschiedenen Anstalten im Bistum Fulda, machte Generalvikar Prälat Christoph Steinert am Mittwoch in Begleitung vom Dezernenten der Diakonischen Seelsorge Dr. Andreas Ruffing auch Station im Hünfelder Gefängnis. Die hochrangigen Gäste wurden vom Anstaltsleiter, Leitender Regierungsdirektor Lars Streiberger und vom Gefängnisseelsorger Diakon Dr. Meins Coetsier persönlich an der Pforte begrüßt.
Generalvikar Steinert und Dezernent Dr. Ruffing wurden über die Zusammenarbeit und das Wirken der Seelsorger und die Ökumene umfänglich informiert. Die Gefängnisseelsorge in den Justizvollzugsanstalten ist dem Generalvikar besonders wichtig. Der Stellvertreter des Diözesanbischofs und zuständige für die zentrale Verwaltungsbehörde der Diözese wurde während des gesamten Rundgangs durch den weiträumigen Gebäudekomplex, sowie die Sportabteilung, den Sozialdienst und die Suchtberatung, den medizinischen Dienst, den psychologischen Dienst, die Reinigung und die Kammer geführt. Die Besucher bekamen so Einblicke in den realen Gefängnisalltag mit Blick auf den belebten Innenhof mit Gefangenen während ihres einstündigen Hofgangs, sowie die Männer in der Sporthalle. Die verschiedensten sportlichen Angebote sind ein wichtiger Ausgleich und beugen möglichen Problemen und Aggressionen vor.
Der lebhafte Visitation des Bistums hinter die Gefängnismauern beinhaltete zum Schluss natürlich auch einen kurzen Blick in den Kirchenraum. Die Verantwortlichen von Staat und Kirche waren sich einig, dass das in Artikel 4 Absatz 1 GG formulierte Grundrecht der Religionsfreiheit, auch für den Strafvollzug von großer Bedeutung ist. In den jeweiligen Gesetzen der Länder (Staatskirchenverträge, Landesgesetze, Dienstordnungen, Ausführungsbestimmungen und Verfügungen) ist die Zusammenarbeit zwischen Seelsorge und Justizvollzug näher geregelt. Als solches ist es zwar nicht nur an die christlichen Religionen oder die katholische Kirche gebunden; aber es hat den Rang des Menschenrechts und steht allen Personen zu, die im Geltungsbereich des deutschen Grundgesetzes wohnen. So auch den Menschen in der Justizvollzugsanstalt Hünfeld. (pm) +++