Rote Karte für Müll-Sünder
Falsch befüllte Bio-Tonnen werden nicht mehr geleert
Fotos: Landkreis Fulda
03.05.2023 / REGION FD -
Der Zweckverband Abfallsammlung für den Landkreis Fulda setzt zur Verbesserung der Qualität des Bioabfalls in den Bio-Tonnen auf ein Detektionssystem. Seit der Informationsphase Ende März wurden falsch befüllte Bio-Tonnen mit einer "Gelben Karte" gekennzeichnet. Mit dieser Karte wurden Besitzerinnen und Besitzer darüber informiert, dass Abfälle enthalten waren, die nicht in die Bio-Tonne gehören. Ab 8. Mai werden solche Bio-Tonnen, in denen Fremdstoffe festgestellt wurden, mit der "Roten Karte" gekennzeichnet und nicht mehr geleert.
Bioabfall ist ein sehr hochwertiger Rohstoff, aus dem Kompost und Energie erzeugt werden. Er liefert einen positiven Beitrag zur Ressourcenschonung, zum Klimaschutz und zur Sicherstellung der Energieversorgung. Allerdings gelingt dies nur, wenn er nicht mit anderen Abfällen wie Plastiktüten, Kunststoffabfällen, Gläsern, Dosen, Windeln, Elektrogeräten oder sogar Hausmüll verunreinigt ist. Dann ist eine hochwertige Verwertung von Bioabfällen unmöglich.
Automatisches Erkennungssystem
Seit 27. März werden alle Bio-Tonnen im Landkreis Fulda bei jeder Leerung mit einem automatischen Erkennungssystem auf Fremdstoffe überprüft, um die notwendige Qualität der Bioabfälle und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen zu können. Falsch befüllte Bio-Tonnen wurden bisher mit der "Gelben Karte" gekennzeichnet, um die Grundstückseigentümer auf Fremdstoffe hinzuweisen.Von derzeit rund 39.000 genutzten Bio-Tonnen im Landkreis hat das Detektionssystem in den letzten Wochen bei etwa 1.500 Gefäßen Fremdstoffe festgestellt. Somit waren circa 4 Prozent der Bio-Tonnen falsch befüllt. Die Anzahl der betroffenen Bio-Tonnen ist damit weiter zurückgegangen. Dennoch besteht weiterhin Handlungsbedarf.
Keine Leerung bei falscher Befüllung
Am 8. Mai 2023 endet die Informationsphase mit den "Gelben Karten". Falsch befüllte Bio-Tonnen, in denen das Detektionssystem Fremdstoffe festgestellt hat, werden dann mit der "Roten Karte" gekennzeichnet und nicht mehr geleert. Es besteht dann die Möglichkeit, die Fremdstoffe aus den betroffenen Tonnen zu entnehmen und die richtig befüllte Bio-Tonne bei der nächsten regulären Bioabfallsammlung wieder bereitzustellen.Alternativ ist es auch möglich, die falsch befüllte Bio-Tonne im Rahmen der Restmüllabfuhr leeren zu lassen. Hierfür muss eine spezielle gebührenpflichtige Banderole bei der örtlich zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung erworben werden. Die Banderole ist an der Griffleiste der Bio-Tonne gut sichtbar anzubringen. Die Tonne darf dann bei der nächsten Restmüllabfuhr bereitgestellt werden und wird als Restabfall geleert. Die Gebühr für die Banderolen beträgt für eine 120 Liter Bio-Tonne 20 Euro und für eine 240 Liter Bio-Tonne 25 Euro.
Das gehört in die Bio-Tonne
- Küchenabfälle
- Kaffee-/ Teesatz, Filtertüten, Teebeutel, Speise-/ Lebensmittelreste, Brot, Gebäck, Obst-/ Gemüse-/ Salatreste, Kartoffel-/ Eier-/ Nussschalen
- Rasen-/ Baum-/ Strauchschnitt, Laub, Fallobst, Moos, Blumen und Pflanzen (ohne Erde)
- Schnitt-/ Topfblumen (ohne Topf / Erde), Zeitungspapier zum Einwickeln von Essensresten, benutztes Küchenpapier, Papiertücher
Das gehört nicht in die Bio-Tonne
Verpackungen aus Kunststoff, Metall oder Glas, Straßenkehricht, Sand, Steine, Erde, Katzenstreu, Staubsaugerbeutel, Bauschutt, Asche, Zigarettenkippen, Windeln, Tampons, Binden, behandelte Hölzer (lasiert, lackiert, imprägniert u.ä.)Weiterer Hinweis: Überfüllte oder zu schwere Mülltonnen stellen ein Sicherheitsrisiko dar. Eine 120-Liter-Mülltonne darf bei der Leerung höchstens 60 Kilogramm und eine 240-Liter-Mülltonne höchstens 110 Kilogramm wiegen, um eine gefahrlose Leerung sicherzustellen. Die Müllfahrzeuge erkennen zu schwere Tonnen und blockieren den Entleerungsvorgang. Beim Hochheben der zu schweren Tonnen am Fahrzeug kann sonst die Griffleiste, mit der die Tonne in die Hebeeinrichtung eingehängt wird, abreißen. Die herabstürzende Tonne kann zu erheblichen Verletzungen bei den am Fahrzeug stehenden Müllwerkern oder bei Passanten führen.
Gleiches gilt auch für überquellende Müllgefäße. Die über die Gefäßwände herausragenden Gegenstände fallen bei der Leerung nicht ins Müllfahrzeug, sondern daneben. Sie verursachen nicht nur Verschmutzungen auf den Verkehrsflächen, sondern stellen auch eine erhebliche Gefahr für Personen dar und werden deshalb nicht geleert. (pm) +++