Strengere Regeln für Halter
Kettennatter macht Jagd auf Vögel, Säugetiere und Echsen
Foto: A. Strube
01.05.2023 / REGION -
Von Kalifornien über die Kanaren nach Deutschland: Die Kettennatter, manchmal auch Ketten-Königsnatter genannt, hat für ein beinloses Tier bereits einen langen Weg hinter sich. Bei ihrer Reise maßgeblich ist der Mensch, der seit vielen Jahren verschiedene Unterarten der hübsch gemusterten Kettennattern international züchtet, handelt und hält. Ursprünglich ist die Art in Mexiko und dem Südwesten der USA beheimatet. Als wärmeliebendes Reptil wird die bis zu eineinhalb Meter lange, ungiftige Schlange auch hierzulande in Terrarien gehalten. "Allerdings entkommen immer wieder mal Tiere oder werden mutwillig in die Freiheit entlassen, wo sie beträchtlichen Schaden anrichten können", sagt der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich.
Denn: Die Tiere sind geschickte Jäger, stellen Vögeln, kleinen Säugetieren, Echsen und mitunter auch anderen Schlangen nach und machen auch vor unseren heimischen sowie geschützten Arten nicht Halt. Noch dazu sorgen wärmer werdende Sommer und seltenere Frostperioden im Winter dafür, dass sich die Tiere etablieren können. Damit sind sie ein Fall für das Regierungspräsidium, das genau das verhindern möchte. Die Bekämpfung invasiver Arten – egal ob Tiere oder Pflanzen – ist eine von vielen Aufgaben der Natur- und Artenschützer der Behörde.
Seit August steht die Kettennatter in der EU auf der Liste der invasiven Arten. Alle hier gelisteten 88 Arten haben gemeinsam, dass sie die biologische Vielfalt bedrohen und ganze Ökosysteme verändern. Invasive Arten gelten als der zweitwichtigste Grund für das weltweite Artensterben. Daher gibt es für sie besondere Regeln. "In der gesamten EU gelten grundsätzliche Einfuhr-, Haltungs-, Erwerbs-, Inverkehrbringens-, Zucht- und Transportverbote für die Arten der Unionsliste", weiß Lisa Küchen vom Artenschutzdezernat des Regierungspräsidiums Gießen. Auch ein Freilassen der Tiere in die Natur ist verboten. Wer das dennoch macht und erwischt wird, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Trotzdem wurden auch in Deutschland schon Tiere in freier Wildbahn gesichtet. "Erste Nachweise in Baden-Württemberg lassen aufhorchen, da die Nattern auch Jagd auf geschützte Vögel und Reptilien, zum Beispiel Smaragdeidechsen, machen", weiß die RP-Mitarbeiterin. Wildfunde wie diese müssen der EU gemeldet und sofort aus der Natur entfernt werden. Hier reicht es, das Regierungspräsidium zu informieren. Die Beschäftigten kümmern sich dann um alles Notwendige.
Halterinnen und Halter von Kettennattern müssen außerdem nachweisen können, dass sie ihre Tiere schon vor August 2022 beziehungsweise während der einjährigen Übergangsfrist (bis August 2023) erworben oder gehalten haben. Als Beleg dienen Herkunftsnachweise von Vorbesitzern, Kaufbelege, Rechnungen oder Zuchtunterlagen. Diese sind den zuständigen Behörden auf Verlangen vorzulegen.
Wer Unterlagen benötigt, die den legalen Besitz über 2023 hinaus legitimieren, oder Fragen hat, kann sich an die zuständige Natur- und Artenschutzbehörde der Regierungspräsidien wenden.
Weitere Informationen zum Thema Biodiversität und invasive Arten gibt es auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen (https://rp-giessen.hessen.de/natur/naturschutz/biodiversitaet-biologische-vielfalt-erhalten). (pm) +++