Kliniken und Praxen entscheiden jetzt selbst

Ende der Maskenpflicht in Krankenhäusern?

Die Krankenhäuser können nun selbstständig hausinterne Regelungen zum Schutz der Patienten erlassen.
Symbolfoto: O|N

07.04.2023 / REGION - Paragraf 28b des Infektionsschutzgesetzes definierte in der Pandemie die Corona-Schutzmaßnahmen unabhängig von der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Dieser Paragraf gilt noch bis zum 07. April 2023 (Karfreitag). Die letzten Coronaregeln betreffen Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen. Hier herrscht aktuell noch eine FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher. Bereits um 2. Februar wurde die Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln abgeschafft.



"Die vergangenen Wochen und Monate haben gezeigt, dass Corona seinen Schrecken verloren hat. Es ist nunmehr rechtlich geboten und infektiologisch sehr gut vertretbar, auch die letzten Beschränkungen aufzuheben und zur Normalität zurückzukehren", sagte der hessische Ministerpräsident Boris Rhein am Mittwoch. OSTHESSEN|NEWS berichtete bereits. 

Die Krankenhäuser können nun selbstständig hausinterne Regelungen zum Schutz der Patienten erlassen. Wir haben bei den Krankenhäusern der Region nachgefragt, wie die Regelungen ab dem 7. April in den jeweiligen Kliniken aussehen und was Besucher beachten müssen.

Klinikum Fulda

"Auch wenn nur wenige Patienten mit einem positiven Test auf SARS-CoV-2 einen schweren Verlauf erleiden, wird aufgrund der weiterhin hohen Anzahl von COVID-19-Patienten im Klinikum Fulda und der wahrscheinlich immer noch recht hohen Inzidenz in der Region die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher sowie für die Mitarbeitenden im Klinikum Fulda zunächst bis Ende April weiter aufrechterhalten bleiben."

Herz-Jesu-Krankenhaus Fulda

"Ab Samstag, 08.04.2023 entfallen die Corona-Vorgaben samt Maskenpflicht für Besuche in Kliniken und Krankenhäusern und damit entfällt ebenso im Herz-Jesu-Krankenhaus Fulda die Maskenpflicht für Besucher. Allerdings empfehlen wir weiterhin das Tragen einer Maske im Krankenhaus zum Schutz verletzlicher Gruppen und bitten Besucher mit grippeähnlichen Symptomen verantwortungsvoll zu handeln und, wenn möglich auf den Besuch im Krankenhaus zu verzichten."

Helios St. Elisabeth Klinik Hünfeld

"Wir begrüßen das Ende der Corona-bedingten gesetzlichen Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen. Ab dem 8. April besteht nun auch keine Maskenpflicht mehr für Besucher:innen in Krankenhäusern, beim Arztbesuch und in weiteren medizinischen Einrichtungen. Wir freuen uns, endlich wieder die Gesichter unsere Patient:innen, Besucher:innen und Kolleg:innen zu sehen, denn die Mimik ist ein wichtiger Teil der Kommunikation.  

Das Tragen von Atemschutzmasken im Umgang mit gesundheitlich besonders gefährdete Personen oder bei sonstiger infektionshygienischer Notwendigkeit wird wie in der Vor-Pandemiezeit selbstverständlich fortgeführt. Wir appellieren an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen, bei Erkrankung Zuhause zu bleiben." (ab) +++

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