Stadtverordnete planen Resolution
Nierentransplantationszentrum am Klinikum Fulda: Zukunft ungewiss

Archivfotos: O|N
28.03.2023 / FULDA - Das Klinikum in Fulda ist mit seinen 1.007 Betten eines der größten Krankenhäuser in Hessen. Rund um die Uhr wird hier an 365 Tagen im Jahr Medizin auf Spitzenniveau angeboten. Bundesweite Strahlkraft hat das Haus der Maximalversorgung nicht zuletzt aufgrund des Nierentransplantationszentrums.
Dieses Nierentransplantationszentrum steht nun vor seiner Schließung aufgrund von nicht erreichten sogenannten Mindestmengen. Die Krankenkassen in Hessen verweigern die Zustimmung zu einer Weiterführung des Zentrums.
Als viertes Nierentransplantationszentrum in Hessen startete das Klinikum Fulda als erstes und einziges kommunales Krankenhaus am 1. Januar 2000 seinen Betrieb. Die hohe Versorgungsqualität und die gewissenhafte Vor- und Nachsorge werden in interdisziplinärer Zusammenarbeit zwischen Prof. Dr. Tilman Kälble (Direktor der Klinik für Urologie und Kinderurologie) und Prof. Dr. Marion Haubitz (Direktorin der Medizinischen Klinik III) gewährleistet.
O|N: Dr. Menzel, was sind sogenannte Mindestmengen für planbare medizinische Eingriffe?
Der G-BA benennt planbare stationäre Leistungen, bei denen ein Zusammenhang zwischen der Durchführungshäufigkeit und der Behandlungsqualität besteht. Für diese Leistungen legt er auf Basis der verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse Mindestmengen je Ärztin und Arzt und/oder Standort eines Krankenhauses fest."
O|N: Nun gibt es noch die sogenannte Mindestmengenregelung. Was hat es damit auf sich?
Dr. Menzel: "In den Mindestmengenregelungen des G-BA ist näher definiert, in welchem Fall ein Krankenhaus die Leistungen, zu denen Mindestmengen festgelegt sind, erbringen darf. Das ist dann der Fall, wenn die Mindestmenge im jeweils nächsten Kalenderjahr aufgrund berechtigter mengenmäßiger Erwartungen voraussichtlich erreicht wird. Der Krankenhausträger hat diese Erwartung als Prognose gegenüber den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen jährlich darzulegen.
Eine ausnahmsweise Leistungserbringung mit entsprechendem Vergütungsanspruch ist beispielsweise nur dann möglich, wenn ein Krankenhaus eine Leistung erstmalig oder erneut erbringen möchte.
Für den Fall, dass für eine Leistung eine Mindestmenge neu festgelegt, erhöht oder ein Arztbezug für die Bemessung eingeführt wird, gilt eine Übergangsfrist von in der Regel zwölf, jedoch maximal 24 Monaten, innerhalb welcher die Mindestmenge nicht in voller Höhe erfüllt werden muss."
O|N: Welchen Vorteil hat eine Nierentransplantation in Fulda?
O|N: Wie will man sich der Herausforderung stellen, um das Zentrum nicht zu verlieren?
Die Zusammenarbeit mit dem Klinikum Kassel, die im Jahr 2016 vereinbart wurde, soll im Jahr 2023 erheblich intensiviert werden. Darauf habe ich mich mit meinem Kassler Vorstandskollegen der Gesundheit NordHessen, Dr. Knapp Ende letztes Jahres verständigt. Damit sind deutlich mehr Patienten aus Nordhessen zu erwarten."
Politiker wollen Resolutionsantrag einbringen
Auch die Stadtverordnetenversammlung will dem Klinikum den Rücken stärken und hat angekündigt, am Montag eine entsprechende Resolution zu verabschieden. O|N ist vor Ort und berichtet später ausführlich.
Zahlen
Das Klinikum Fulda ist Lehrkrankenhaus der Phillips-Universität Marburg. Außerdem ist es Medizinstudierenden seit 2018 möglich, den klinischen Abschnitt ihres Studiums in Fulda zu absolvieren. Dies macht eine Kooperation zwischen der Universität Marburg, der Hochschule und dem Klinikum möglich. Als Campus Fulda der Uni Marburg hat das osthessische Haus der Maximalversorgung große Ziele. Laut Menzel plane man in Zukunft neben Nieren keine weiteren Organe zu transplantieren. (Adrian Böhm) +++