Poseck und Beuth

Hessen macht das Phänomen der Geldautomatensprengung zum Thema

Hessens Justiz- und Innenminister Beuth und Poseck wollen härter gegen Geldautomaten-Sprenger vorgehen.
Fotos: O|N-Archiv ( Hendrik Urbin / Martin Engel

27.03.2023 / WIESBADEN - "Wir müssen alle Anstrengungen unternehmen, dem zunehmenden und hochgefährlichen Phänomen der Geldautomatensprengung zu begegnen. Hessen setzt gleichermaßen auf Maßnahmen der Prävention und der Repression. Bei der nächsten Justizministerkonferenz im Mai und Innenministerkonferenz im Juni plädieren wir für eine Neuregelung der Strafbarkeit von Geldautomatensprengungen, mit der auch ein erhöhter Mindeststrafrahmen eingeführt werden soll.



Bisher erfüllen Geldautomatensprengungen regelmäßig nur Straftatbestände mit einer Mindeststrafe von einem Jahr. Dies ist aus unserer Sicht mit Blick auf die Gefährlichkeit der Taten, die von immer skrupelloseren Tätern begangen werden, nicht mehr angemessen. Ein Wertungswiderspruch zeigt sich im Vergleich zum klassischen Bankraub mit Waffen. Hier droht den Tätern regelmäßig eine Mindeststrafe von fünf Jahren. Geldautomatensprengungen sind an die Stelle des klassischen Bankraubes getreten und stehen diesem in Gefährlichkeit und psychischer Belastung der Opfer in nichts nach. Diese Taten sollten darum auch entsprechend bestraft werden. Wir appellieren daher an Bundesjustizminister Marco Buschmann und an Bundesinnenministerin Nancy Faeser, das Strafmaß zu erhöhen", führten Justizminister Roman Poseck und Innenminister Peter Beuth gemeinsam aus.

"Der Kampf gegen Geldautomatensprenger muss endlich auch bundesweit forciert werden. Bislang waren es in erster Linie die Länder, die Fahndungskooperationen, Kontrollstellen und präventive Initiativen ins Leben gerufen haben. Die Bundesinnenministerin hat bislang dem Treiben der quer durch Deutschland reisenden Täter und den Bemühungen der Länder nur zugesehen. Um den international und enorm skrupellos agierenden organisierten Kriminellen habhaft zu werden, braucht es dringend bundesweite Maßnahmen. Dabei muss an jeder Stellschraube gedreht werden. Das Strafrecht ist ein wichtiger Barometer unseres Rechtstaats. Den rabiaten Tätern müssen Strafen drohen, welche die folgenschweren und brutalen Tatbegehungen ausreichend würdigen. Es ist nun an der Bundesregierung, sich ernsthaft diesem Kriminalitätsfeld anzunehmen und konstruktiv daran mitzuwirken, dass Explosionen in Bankfilialen ein Ende finden. Dafür werde ich mich auch bei der Innenministerkonferenz einsetzen", so der Hessische Innenminister Peter Beuth.

Angst und Verunsicherung bei der Bevölkerung

Der Hessische Justizminister Roman Poseck erklärte weiter: "Geldautomatensprengungen treffen unsere Bürgerinnen und Bürger dort, wo sie sich am sichersten fühlen, nämlich in ihrer Nachbarschaft, mitten in den Gemeinden. Dort hinterlassen sie nicht nur Sachschäden in großem Ausmaß, sondern gleichzeitig Angst und Verunsicherung. Um noch Schlimmeres zu verhindern, muss etwas geschehen. Das Strafgesetzbuch kennt bisher lediglich den klassischen Diebstahl und Sprengstoffdelikte als einzelne Straftatbestände. Einen Straftatbestand, der die Kombination beider Delikte unter Strafe stellt und die besondere Gefährlichkeit von Geldautomatensprengungen angemessen sanktioniert, gibt es jedoch nicht. Dabei zeigt die Entwicklung, dass die Täterinnen und Täter immer aggressiver und rücksichtsloser vorgehen und dabei nicht vor dem Einsatz von Festsprengstoffen aus dem Militärbereich zurückschrecken. Diese besorgniserregenden Befunde geben Anlass, auf allen Ebenen Maßnahmen zur Abschreckung der Täterinnen und Täter zu ergreifen. Geldautomatensprengungen in Deutschland dürfen sich nicht lohnen, sodass die den Täterinnen und Tätern drohenden Strafen in den Blick genommen und die bestehenden Wertungswidersprüche behoben werden müssen. In unserer Jumiko-Initiative fordern wir daher den Bundesjustizminister auf, Änderungen im Strafgesetz zu prüfen und einen Gesetzesentwurf vorzulegen." (pm) +++

Innenminister Peter Beuth.

Justizminister Roman Poseck.

X