Wegweisende Gesetzesänderung
Transfusionsgesetz: Sexuelle Orientierung spielt bei Blutspende keine Rolle
Archivbild: O|N/Carina Jirsch
22.03.2023 / REGION - Die Bundesregierung hat eine wegweisende Gesetzesänderung beschlossen. Die Neuerung betrifft das sogenannte Transfusionsgesetz. Demnach war es homosexuellen Männern bislang nicht erlaubt, Blut zu spenden, außer sie gaben an, dass sie mehr als vier Monate keinen Geschlechtsverkehr mit einem neuen oder mehr als einem Partner hatten.
Die Blutspende war homosexuellen Männer bis 2017 sogar gänzlich verboten. Die Regelung stammt noch aus den Achtzigern. Damals wurde das HI-Virus, dass die Krankheit AIDS auslöst, entdeckt. Aufgefallen war das Virus zunächst in der Queeren Szene und mehrheitlich bei homosexuellen Männern.
Fehlende Tests und das noch sehr überschaubare Verständnis der neuen Krankheit machten diese Regelung damals sicherlich notwendig. Heutzutage ist die Regelung jedoch veraltet und eine Abschaffung des Spende Verbotes ist der logische Schritt.
Bei einer Blutspende wird dem Körper in der Regel ca. 500 ml Blut entnommen. Aus dem Blut können verschiedene Medikamente und Transfusionen hergestellt werden. Nicht nur Unfallopfer sondern auch Patienten mit chronischen Erkrankungen und Krebspatienten sind auf die lebensrettende Spende angewiesen. Immer wieder weisen Organisationen wie der Blutspendedienst des Deutschen Roten Kreuzes auf den Mangel an Blutprodukten in Deutschland hin. Daher zählt jede Spende.
Nach einer kurzen Kontrolle der Daten wird ein Anamnesebogen ausgefüllt, der Gehalt des roten Blutfarbstoffes Hämoglobin und die Körpertemperatur gemessen. Eine Ärztin oder ein Arzt des Blutspendedienstes geht den Fragebogen nochmals mit den Spendern durch und klärt offene Fragen. Danach steht die Spende an. Insgesamt kann man mit einem Zeitaufwand von 15-20 Minuten rechnen. (Adrian Böhm)
Weitere Informationen zur Blutspende in der Region finden Sie hier: https://www.drk-blutspende.de . +++
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