Revision vom BGH verworfen
Urteil wegen schwerem sexuellen Kindesmissbrauch jetzt rechtskräftig
Symbolbild: pixabay
16.03.2023 / FULDA/ALHEIM -
Der Fall hatte im September vergangenen Jahres in unserer Region für Entsetzen gesorgt. Ein 48-jähriger Vater aus Alheim musste sich vor dem Landgericht Fulda verantworten, weil er seine inzwischen erwachsenen Stiefsöhne und leiblichen Töchter über Jahre sexuell missbraucht hatte. Die 2. Große Strafkammer hatte den Angeklagten schließlich wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zu viereinhalb Jahren Haftstrafe verurteilt. Dieses Urteil ist jetzt rechtskräftig. Die angestrebte Revision des 48-Jährigen ist jetzt vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 1.3.2023 als unbegründet verworfen worden, der Mann muss seine Haftstrafe absitzen.
Wie aus dem Verfahren berichtet, leiden die mittlerweile erwachsenen Opfer immer noch unter den Folgen des Missbrauchs. Zum Teil hatten sie das Geschehen verdrängt, so dass eine exakte Zuordnung zu Tatort und -zeitpunkt nicht mehr möglich war, was die Beweisführung erheblich erschwert hatte. Einer der Söhne hatte ausgesagt, er habe den erlittenen Missbrauch "in eine Schublade verschlossen" und wolle das auch nicht mehr hervorholen. Eine der Töchter hat sich in Folge ihrer Traumatisierung Schnittverletzungen zugefügt und befindet sich noch in psychotherapeutischer Behandlung. "Die Kammer konnte feststellen, wie schwer es ihr fällt, über den Missbrauch zu sprechen", hatte Richter Joachim Becker in der Urteilsbegründung erklärt.
Die 57 einzelnen Missbrauchstaten, mit denen sich der Mann an seinen minderjährigen Stiefsöhnen und seinen beiden Töchtern über Jahre vergangen hat, wurden in allen Details vorgetragen. Bereits 2002 war er vom Amtsgericht Kassel wegen Missbrauchs und Körperverletzung an seiner zur Tatzeit siebenjährigen Halbschwester zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
O|N-Archivbild