Revision vom BGH verworfen

Urteil wegen schwerem sexuellen Kindesmissbrauch jetzt rechtskräftig

Der Fall zeigte, dass die Folgen von sexuellem Missbrauch schwerwiegend und langanhaltend sind.
Symbolbild: pixabay

16.03.2023 / FULDA/ALHEIM - Der Fall hatte im September vergangenen Jahres in unserer Region für Entsetzen gesorgt. Ein 48-jähriger Vater aus Alheim musste sich vor dem Landgericht Fulda verantworten, weil er seine inzwischen erwachsenen Stiefsöhne und leiblichen Töchter über Jahre sexuell missbraucht hatte. Die 2. Große Strafkammer hatte den Angeklagten schließlich wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zu viereinhalb Jahren Haftstrafe verurteilt. Dieses Urteil ist jetzt rechtskräftig. Die angestrebte Revision des 48-Jährigen ist jetzt vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 1.3.2023 als unbegründet verworfen worden, der Mann muss seine Haftstrafe absitzen.



Wie aus dem Verfahren berichtet, leiden die mittlerweile erwachsenen Opfer immer noch unter den Folgen des Missbrauchs. Zum Teil hatten sie das Geschehen verdrängt, so dass eine exakte Zuordnung zu Tatort und -zeitpunkt nicht mehr möglich war, was die Beweisführung erheblich erschwert hatte. Einer der Söhne hatte ausgesagt, er habe den erlittenen Missbrauch "in eine Schublade verschlossen" und wolle das auch nicht mehr hervorholen. Eine der Töchter hat sich in Folge ihrer Traumatisierung Schnittverletzungen zugefügt und befindet sich noch in psychotherapeutischer Behandlung. "Die Kammer konnte feststellen, wie schwer es ihr fällt, über den Missbrauch zu sprechen", hatte Richter Joachim Becker in der Urteilsbegründung erklärt. 

Die 57 einzelnen Missbrauchstaten, mit denen sich der Mann an seinen minderjährigen Stiefsöhnen und seinen beiden Töchtern über Jahre vergangen hat, wurden in allen Details vorgetragen. Bereits 2002 war er vom Amtsgericht Kassel wegen Missbrauchs und Körperverletzung an seiner zur Tatzeit siebenjährigen Halbschwester zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Wie Landgerichtssprecher Richter Patrick Krug heute dazu mitteilt, hatte die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Fulda den heute 48-jährigen Angeklagten wegen mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und anderer Delikte mit Urteil vom 20.09.2022 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach der Hauptverhandlung war die Kammer zu der Überzeugung gelangt, dass der geständige Angeklagte in den Jahren 2005 bis 2013 in Alheim (Landkreis Hersfeld-Rotenburg) sowohl seinen Stiefsohn als auch seine Tochter, welche beide inzwischen erwachsen sind, mehrfach sexuell missbraucht hatte. Aufgrund des Geständnisses des Angeklagten konnte beiden Tatopfern eine umfangreiche und detaillierte Vernehmung in der Hauptverhandlung und damit ein erneutes Durchleben der Missbrauchserfahrungen erspart werden, was die Kammer erheblich strafmildernd berücksichtigt hatte.(ci)+++

Der Angeklagte war im letzten September vom Landgericht Fulda zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
O|N-Archivbild

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