Appell von 19 Stadtoberhäuptern an Bund und
OB Wingenfeld setzt sich für bessere Finanzierung kommunaler Kliniken ein
Foto: Stadt Fulda
03.03.2023 / FULDA - Fuldas Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld hat gemeinsam mit 18 Amtskolleginnen und -kollegen aus ganz Deutschland einen Appell an Bund und Land für eine bessere finanzielle Ausstattung für kommunal getra-gene Krankenhäuser der Maximalversorgung unterzeichnet.
In dem gemeinsamen Schreiben an die Gesundheitsministerinnen und -minister des Bundes und der Länder heißt es: "Wir sind in tiefer Sorge um die Zukunftsfähigkeit unserer kommunal getragenen und finanzierten Kliniken der Maximalversorgung. Bitte unterstützen Sie uns in der aktuellen, von uns begrüßten und für dringend erforderlich gehaltenen Diskussion um grundlegende Reformen der Krankenhausfinanzierung und -planung."
"Rückgrat der stationären medizinischen Versorgung"
Krankenhäuser der Maximalversorgung seien das v in Deutschland. Dies hätten sie während der Corona-Pandemie eindrücklich unter Beweis gestellt. Im Unterschied zu anderen Krankenhäusern erfüllen sie eine umfassende regionale Versorgungsfunktion, weit über ihre Standortgemeinde hinaus, so das Schreiben. Damit hätten sie ein weitgehend identisches Leistungsprofil in der Patientenversorgung wie die Universitätskliniken, seien aber im Gegensatz zu diesen nicht über die Landeshaushalte finanziell abgesichert.In ihrem Schreiben beziehen sich die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister auf Beschlüsse des Deutschen Städtetages vom Juni 2021 sowie vom Januar 2023 und formulieren folgende zentrale Forderungen:
- · kurzfristig: die Sicherstellung der Refinanzierung erheblicher Erlösausfälle sowie massiv gestiegener Energie- und Sachkosten, auch zur Sicherstel-lung der erforderlichen Liquidität,
- eine künftige Einteilung der Krankenhäuser in klar abgegrenzte Versorgungsstufen und -rollen mit korrespondierenden Abrechnungsmöglichkeiten und zugeordneten Leistungsgruppen,
- keine Sonderregelungen oder -stufen für Universitätskliniken gegenüber kommunalen Maximalversorgern, einschließlich einheitlicher Versorgungs- und Abrechnungsmöglichkeiten für Krankenhausambulanzen als Ergän-zung zum niedergelassenen Bereich,
- eine auskömmliche Betriebskostenfinanzierung durch die Ergänzung adäquater Fallpauschalen um Vorhaltepauschalen, insbesondere zur Abdeckung der Kosten jederzeit vorgehaltener Versorgungsinfrastruktur in nicht planbaren Leistungsbereichen wie den Notaufnahmen,
- die Auflösung des milliardenschweren Sanierungsstaus in der Investitionsförderung durch erhöhte Mittelbereitstellung der Länder unter Beteiligung des Bundes,
- eine reformierte Krankenhausplanung, die die regional vorzuhaltenden Kapazitäten der jeweiligen Versorgungsstufen und deren laufende und investive Finanzierung aufeinander abstimmt.
Screenshot: O|N