Über 13.000 Euro Steuerschaden
Großer Zoll-Einsatz in der Region: Steuerpflichtige Tabakwaren im Fokus
Fotos (4): privat
03.03.2023 / FULDA -
Vor etwas mehr als zwei Wochen (16. Februar) kam es in der Leipziger Straße in Fulda in einem Kiosk zu einem großangelegten Zoll-Einsatz. Nun bestätigte der Zoll auf OSTHESSEN|NEWS-Nachfrage die Maßnahme und erklärte zudem detailliert, warum die Beamten stundenlang vor Ort waren und Ware sicherstellten. Dabei rückten vor allem E-Zigaretten in den Fokus der Ermittler, die bis zum 13. Februar steuerfrei verkauft werden durften.
"Obwohl es sich nicht um Tabakwaren handelt, werden diese Produkte rechtlich als 'Ersatz für Tabakwaren' behandelt und unterliegen durch die Gesetzesänderung (von 2021) der Besteuerung. Umgangssprachlich spricht man auch von der 'Liquidsteuer'. Tatsächlich unterliegen die Produkte der Tabaksteuer", konkretisierte der Zoll die Kontrollen weiter.
Übergangsfrist ist Mitte Februar abgelaufen
Bis zum 30. Juni 2022 konnten sie noch steuerfrei produziert und von Herstellern abgegeben werden. Danach durften nur noch versteuerte Produkte in den Handel gegeben werden. Bis zum 13. Februar 2023 gab es allerdings noch eine Übergangszeit. Produkte, die vor Juli 2022 produziert wurden, durften noch steuerfrei verkauft werden. Seit Mitte des letzten Monats dürfen nur noch versteuerte Produkte verkauft werden.Weitere Kontrollen in der Region
Auch in Kassel, Bebra und Bad Hersfeld gab es Überprüfungen. Dabei wurden Tankstellen, Tabakläden, E-Zigaretten-Shops und Kioske überprüft. Bei der Hälfte der 30 inspizierten Geschäfte wurden die Kontrolleure fündig. Am Ende gab es in 16 Fällen Beanstandungen. Gegen 11 Händler wurden Strafverfahren eingeleitet. Bei vier Geschäften wurden Strafverfahren aufgrund anderer Verdachtsmomente eingeleitet."Hier und da hatten die Geschäftsbetreiber wohl nicht mit Kontrollen gerechnet und waren erstaunt, als der Zoll plötzlich im Laden stand. Der festgestellte Steuerschaden beträgt insgesamt 13.132 Euro. Wir werden die Sache auch weiter im Auge behalten", bilanziert der Zoll.
Zum Hintergrund: "Die Steuer ist volumenbasiert und beträgt im ersten Schritt (also zurzeit) 16 Cent pro Milliliter. Vorgesehen ist bis 2026 eine mehrstufige Erhöhung der Steuer. Ansonsten gelten die Regeln des Tabaksteuergesetzes. So können Verbraucher die Versteuerung der Produkte an den angebrachten Steuerzeichen erkennen. Wer unversteuerte Liquids erwirbt oder verkauft, macht sich genauso strafbar, wie bei unversteuerten Zigaretten. Es geht hier um Steuerhinterziehung, also um Straftaten, nichts anderes. Wir können nur davor warnen, weiterhin unversteuerte Substitute zu verkaufen oder auch anzukaufen", untermauert der Zoll auf OSTHESSEN|NEWS-Anfrage abschließend. (Kevin Kunze) +++