"So sehen Sieger aus!"
Freispruch für Start-up-Chefs von Green Pioneers - kein Drogenhandel
Foto: Mediennetzwerk Hessen/Sabrina Mehler
10.02.2023 / FULDA -
Zum Schluss der rund zweistündigen Verhandlung vor dem Amtsgericht Fulda lagen sich die drei angeklagten Geschäftsführer von Green Pioneers in den Armen und strahlten. Sie wurden vollständig vom Vorwurf der Staatsanwaltschaft freigesprochen, fahrlässigen Handel mit Betäubungsmitteln betrieben zu haben. Die drei Start-Up-Gründer Philipp Gärtner, Kerim Viebrock und Marc Graf sehen sich mit diesem Urteil vollständig rehabilitiert.
Dabei ging es um den THC-Gehalt dieser Produkte und die Frage, ob man sich mit den legal verkauften Mitteln berauschen könnte. Die beanstandeten Produkte wurden toxikologisch untersucht. Mittlerweile hat das hessische Landeslabor bestätigt, dass die Produkte die im Betäubungsmittelgesetz angegebenen Grenzwerte von unter 0,2 Prozent THC einhalten. Das vom Amtsgericht Fulda beim Institut für Rechtsmedizin in Gießen beauftragte Gutachten hatte deshalb zur Folge gehabt, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft zunächst abgewiesen wurde. Doch dagegen wurde seitens der Staatsanwaltschaft Widerspruch vor dem Oberlandesgericht eingelegt, so dass am Donnerstag erneut verhandelt wurde.
Diese Einschätzung mündete also folgerichtig in einen veritablen Freispruch der drei angeklagten Jungunternehmer. Da derzeit bundesweit offenbar eine Menge vergleichbarer Prozesse geführt werden, steht eine endgültige Klärung der Grauzone im Umgang mit Nutzhanfprodukten durch den Gesetzgeber dringend an. (ci) +++