Mord befehlende Teufelsstimmen

Nach Tod durch 33 Messerstiche: 27-Jähriger bleibt in der Psychiatrie

Der Beschuldigte im Totschlagprozess Weserstraße und sein Verteidiger Egon Schütz. Das Gericht ordnete seine Unterbringung in der Psychiatrie an.
Fotos: Carla Ihle-Becker

31.01.2023 / FULDA - Der 27-Jährige, der am 2. Mai 2022 in der Fuldaer Weserstraße seinen 45-jährigen Bekannten getötet hat, wird dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Das entschied das Landgericht Fulda. Der laut Gutachten an einer chronischen paranoiden Schizophrenie erkrankte Mann hatte vollumfänglich zugegeben, mit einem Messer über 30-mal auf sein Opfer eingestochen zu haben. Doch für diese Tat ist er strafrechtlich nicht verantwortlich.

Der Beschuldigte hatte einen Hauptschulabschluss gemacht, aber nie eine Ausbildung absolviert und lebte noch bei seinen Eltern. 2016 hatten sich erste Symptome seiner psychischen Erkrankung gezeigt, infolgedessen er seinen Vater bereits zweimal mit einem Messer attackiert hatte. Seine Familie entschied daraufhin, dass er ab 2017 in der Türkei leben sollte. Dort befand er sich zum Teil stationär in der Psychiatrie und bekam entsprechende Psychopharmaka. Nachdem er 2020 nach Fulda zurückgekehrt war, lebte er wieder bei seinen Eltern. Ab 2014 hatte er Cannabis konsumiert, später kamen Amphetamine dazu. Der Drogenkonsum und unregelmäßig eingenommene Medikamente verstärkten allerdings seine Symptome: Er fühlte sich verfolgt und beobachtet, hörte befehlende Stimmen, wurde aggressiv und gewaltbereit. Fatalerweise war er der Meinung, er brauche die Psychopharmaka nicht länger, hatte die Dosierung eigenmächtig herabgesetzt und die Einnahme schließlich ganz eingestellt. "Sein Drogenkonsum befeuerte seine Krankheit", konstatierte Richter Josef Richter am Montag in seiner Urteilsbegründung.

Keine Einsichtsfähigkeit in seine Krankheit



Durch seinen 45-jährigen Bekannten, das spätere Tatopfer, wähnte sich der Mann offenbar grundlos verfolgt und bedroht und glaubte, dieser wolle ihn und seine Familie umbringen und deren Wohnhaus anzünden. Eine "Teufelsstimme" habe ihm befohlen, dem 45-Jährigen "eine Abreibung zu verpassen", hatte er vor Gericht erklärt. Er attackierte ihn bereits am 19.4.22 mit einem Messer und brachte ihm eine Schnittwunde am Kinn bei. Doch dieser verzichtete auf eine Anzeige und nannte der Polizei auch nicht den Namen des 27-Jährigen. Ein offenbar falsch verstandener Freundschaftsdienst, der ihm kurz darauf selbst zum Verhängnis wurde.

Am Morgen des 2.5.22 forderte die Stimme den 27-Jährigen erneut auf, seinen Bekannten zu attackieren. Er kaufte sich ein Klappmesser, trat die Wohnungstür des Opfers in der Weserstraße brachial ein und stach 33-mal mit dem Messer auf ihn ein. Dieser verblutete nach wenigen Minuten. 

Doch für dieses Tötungsdelikt könne er nicht bestraft werden, weil durch die Erkrankung seine Schuldfähigkeit sowie seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit aufgehoben gewesen sei, befand das Gericht. Dass er eigenmächtig seine Medikamente abgesetzt hatte, obwohl er wusste, dass er dadurch zu Gewaltausbrüchen neigte, hatte die Sachverständige als typisch für dessen psychische Erkrankung charakterisiert und zu bedenken gegeben, dass der 27-Jährige auch durch die Einnahme nicht als gesund einzuschätzen sei. Seine Aussichten auf Heilung seien gering, dagegen könnten künftige Tötungsdelikte durch ihn nicht ausgeschlossen werden, hatte die Prognose gelautet. Die einzig mögliche Schlussfolgerung sei deshalb die Unterbringung des Mannes in der geschlossenen Psychiatrie. (ci) +++

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