Handlungsaufforderung an das Kreisbauamt
Einsturzgefährdetes Fachwerkhaus am Kirchplatz: Greift jetzt der Kreis ein?
Archivfotos: O|N / Luisa Heinz
27.01.2023 / ALSFELD -
Die Bemühungen, das einsturzgefährdete Fachwerkhaus am Alsfelder Kirchplatz zu erhalten, gehen weiter: Jan-Patrick Wismar, Vorsitzender des Regionalverbandes Mittelhessen von Stadtbild Deutschland, sieht nun den Vogelsbergkreis in der Pflicht, weitere Schritte zur Denkmalerhaltung- und Sicherung des Gebäudes zu unternehmen.
"Ich bitte Sie daher, auf § 14 des hessischen Denkmalschutzgesetzes auf die Möglichkeit der Ersatzvornahme zurückzugreifen. In diesem Gesetz ist geregelt, sollte "die Eigentümerin oder der Eigentümer, die Besitzerin oder der Besitzer oder kommen sonstige Unterhaltungspflichtige ihren Verpflichtungen nach § 13 Abs. 1 nicht nach und wird hierdurch das Kulturdenkmal gefährdet, können sie (die Eigentümer) von der Unteren Denkmalschutzbehörde verpflichtet werden, erforderliche Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen"."
"Zeitverzug schadet der Substanz"
Deshalb sieht er nun den Kreis in der Pflicht, Maßnahmen zur Instandhaltung, Instandsetzung oder zum Gebäudeschutz anzuordnen, beziehungsweise selbst durchzuführen: Erster Vorsitzende Wismar appelliert an den Kreis, binnen Quartalsfrist neun Maßnahmen gemäß dem Gutachten des Amtsgerichts Alsfeld anzuordnen. "Sollte der Eigentümer nicht fähig sein, diese selbst durchzuführen, sollten diese vonseiten des Kreises durchgeführt werden."
Kreisbauamt: "Keine unmittelbare Gefahr für Bestand"
Ende November heißt es auf O|N-Nachfrage vonseiten des Bauamtes: "Für die Untere Bauaufsichtsbehörde besteht im Moment kein akuter Handlungsbedarf, dies bestätigt auch der Bericht unseres beauftragten Statikers." Doch wird die Kreisverwaltung nach der Forderung von Wismar nun doch tätig?Der schief stehende Schornstein werde im Rahmen einer bauaufsichtlichen Ersatzvornahme in den nächsten Tagen zurückgebaut. Die entsprechende Firma habe hierzu bereits einen Auftrag von der Kreisverwaltung erhalten und wird mit den Arbeiten umgehen - sobald es die Witterung zulässt - beginnen. Die hierbei entstehenden Kosten werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt. "Aktuell besteht darüber hinaus keine Gefährdungssituation, die weitere bauaufsichtliche Maßnahmen erfordert."
Dazu das Kreisbauamt: "Denkmalschutzrechtliche Ersatzvornahmen auf Grundlage von § 14 Hessisches Denkmalschutzgesetz setzen voraus, dass eine unmittelbare Gefahr für den Bestand des Denkmals besteht und diese abzuwenden ist. Diese Voraussetzung ist aktuell nicht gegeben, da durch die bauaufsichtliche Sicherung des Fachwerkgebäudes keine unmittelbare Gefahr für den Bestand besteht."
Eigentümer erneut kontaktiert
Bei Wismar besteht aber wenig Hoffnung: "Ich sehe seitens des Eigentümers weder eine psychische noch eine finanzielle Zumutbarkeit der Gebäudesanierung. Auch eine Einigung durch Verhandlung oder Dialog ist hier nicht mehr gegeben. Für viele Gebäudeeigentümer, welche ihre Liegenschaften innerhalb der Alsfelder Altstadt in den letzten Jahren liebevoll und mit großem finanziellem und materiellem Aufwand saniert haben, ist es eine Farce, zu sehen, wie das jahrhundertealte Gebäude am Kirchplatz verfällt und diesem ein Abriss droht." (lu) +++