Mehr Normalität in Bus und Bahn

Februar und seine Änderungen: Weniger Masken, dafür mehr Windräder

In manchen Alltagsbereichen heißt es: Tschüss Maske!
Symbolbild: Pixabay

25.01.2023 / REGION - Fliegender Wechsel: So langsam verabschiedet sich der erste Monat dieses Jahres, der Februar steht bereits in den Startlöchern. 28 Tage voller neuer Möglichkeiten - vorab gibt es jedoch einige neue Gesetze bzw. Regelungen im Alltag zu beachten. Vor allem in Sachen Corona gibt es entscheidende Punkte. O|N hat die wichtigsten Änderungen zusammengefasst. 


Maskenpflicht fällt im ÖPNV - Appell an Eigenverantwortung

Eine Maßnahme in Bezug auf die Corona-Pandemie hat sich hartnäckig gehalten - jetzt soll sie letztendlich
fallen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gab zunächst bekannt, dass bundesweit die Maskenpflicht für Fernbusse und -züge schon bald Geschichte sein wird. Er appellierte trotz der Lockerung an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen. 

Die hessische Landesregierung fasste diesbezüglich einen entsprechenden Kabinettsbeschluss (O|N berichtete). "Die Infektionszahlen sind niedrig, und die Lage in unseren Krankenhäusern ist aktuell beherrschbar. Wir können diesen Schritt also verantworten und die Maskenpflicht in unseren Bussen und Bahnen aufheben", sagten Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) und Sozialminister Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen). Ab dem 2. Februar 2023 ist die bisherige Regelung des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes im ÖPNV nun offiziell beendet.

Nicht alle Regeln fallen

Dennoch verschwindet in Hessen nicht in allen Bereichen die Maskenpflicht von der Bildfläche. Ab dem besagten Datum soll die Maskenpflicht (FFP2) – aufgrund des Bundesinfektionsschutzgesetzes – lediglich beim Betreten von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen gelten. Dazu zählen beispielsweise Kliniken, Pflegeheime und Arztpraxen.

Im Auto: Verbandskasten jetzt inklusive Maske

Autofahrer müssen ab dem 1. Februar auf ein zusätzliches Extra in ihrem Fahrzeug achten. Neue Verbandskästen müssen zwei medizinische Masken enthalten (O|N berichtete).  "Ältere Kästen müssen nicht unbedingt erneuert, sondern lediglich nachgerüstet werden", teilte der ACE-Kreisvorstand Main-Kinzig und Wetterau in einer Pressemitteilung mit. 

Corona-Arbeitsschutzverordnung vor dem Aus

Weitere Corona-Maßnahme adé: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zieht die Aufhebung der sogenannten Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zwei Monate früher als geplant vor. Zunächst war der 7. April angedacht, jetzt soll das Gesetz zum 2. Februar aufgehoben werden. Zum Hintergrund: Die Verordnung trat am 1. Oktober 2022 in Kraft, sollte durch entsprechende Vorkehrungen Kolleginnen und Kollegen im Arbeitsalltag vor Infektionen schützen. Darunter zählten bislang regelmäßiges Lüften und Einhaltung von Abständen untereinander, ein regelmäßiges Testangebot oder die Reduzierung der Kontakte beispielsweise durch Home-Office.

Mehr Tempo durch "Wind-an-Land-Gesetz"

Fokus auf mehr Windenergie. Deutschland möchte den Ausbau in diesem Bereich schneller voranbringen. Dafür soll ab 1. Februar das "Wind-an-Land-Gesetz" sorgen. Bundestag und Bundesrat haben das geplante Vorhaben im Juli verabschiedet. Die Bundesregierung habe es sich allgemein zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 den Strom aus erneuerbaren Energien zu verdoppeln. Windkraft spiele dabei eine wichtige Rolle. Auf der offiziellen Seite der Bundesregierung ist zu entnehmen, dass "Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt und die notwendigen Flächen bereitgestellt werden" sollen. Konkret heißt das: "Die Bundesregierung will die Flächen ausweiten. Das neue 'Windenergie-an-Land-Gesetz' gibt dazu künftig verpflichtende Flächenziele vor. Denn bislang sind bundesweit 0,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie an Land ausgewiesen – allerdings sind nur 0,5 Prozent tatsächlich verfügbar." (mkr) +++

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