Produkt um 25 Prozent teurer
Von Verbrauchern gewählt: "Rama" ist die Mogelpackung des Jahres 2022
Grafik: Verbraucherzentrale Hamburg
23.01.2023 / REGION -
Verbraucher haben "Rama" zur "Mogelpackung des Jahres 2022" gewählt. Seit letztem Jahr wird das bekannte Streichfett des Herstellers Upfield mit 400 statt 500 Gramm Inhalt zum selben Preis in einer gleich großen Dose verkauft. Das Produkt wurde so um 25 Prozent teurer. Die Verbraucherzentrale Hamburg, die die Wahl der "Mogelpackung des Jahres" jedes Jahr durchführt, fordert vom Gesetzgeber, Verbraucher besser vor solchen versteckten Preiserhöhungen zu schützen.
Abstimmungsergebnis im Überblick
Neben Rama standen vier weitere Produkte als mögliche Mogelpackung des Jahres 2022 zur Wahl. Zweitplatzierter ist der Scheibenkäse Leerdammer, dessen Inhalt von 160 auf 140 Gramm schrumpfte, obwohl "dauerhaft 1 Scheibe mehr" versprochen war. Auf den Plätzen drei bis fünf landen der Wasserenthärter Calgon, die Goldbären von Haribo und die Pringles Chips.1. Platz: »Rama« von Upfield mit 14.285 Stimmen (41,7 %)
2. Platz: »Leerdammer« von Lactalis mit 9.832 Stimmen (28,7 %)
3. Platz: »Calgon« von Reckit Benckiser mit 3.885 Stimmen (11,3 %)
4. Platz: »Goldbären« von Haribo mit 3.435 Stimmen (10,0 %)
5. Platz: »Pringles« von Kellogg mit 2.856 Stimmen (8,3 %)
Mit insgesamt 34.293 abgegebenen Stimmen nahmen im Vergleich zum Vorjahr mehr als doppelt so viele Verbraucher an der Wahl teil. Upfield trickst Kundschaft aus "Upfield hat den Bogen überspannt und Rama die Wahl zur Mogelpackung des Jahres mehr als verdient", sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Wenn der Inhalt schrumpft, die Packung aber nicht, haben Verbraucher kaum eine Chance, die Weniger-drin-Trickserei zu bemerken." Da es sich bei Streichfett zudem um ein oft gekauftes Lebensmittel handele, das quasi immer in 500-Gramm-Bechern angeboten werde, ist das Vorgehen besonders dreist. Nie zuvor hätte die Verbraucherzentrale so viele Beschwerden zu einem Produkt erhalten. Auch bei seinen Marken Lätta, Sanella, Becel und Violife hat Upfield im letzten Jahr Füllmengen reduziert.
Verbraucherzentrale Hamburg verklagt Upfield
Was im rechtlichen Sinne als Mogelpackung anzusehen ist, ist durch lückenhafte Vorgaben oft schwierig festzustellen. "Wenn im identischen Becher ohne besonderen Hinweis aber plötzlich 100 Gramm weniger Streichfett sind, ist das eindeutig Irreführung." Gegen Upfield hat die Verbraucherzentrale Hamburg daher Klage eingereicht. Verhandelt wird über den reduzierten Inhalt der Pflanzenmargarine Sanella; auch hier enthält der Becher nur noch 400 statt 500 Gramm. Verbraucherinnen und Verbraucher vor Shrinkflation schützen"Es muss endlich gehandelt werden"
"Aber vor allem in Krisenzeiten wie diesen mit stark gestiegenen Lebenshaltungskosten ist Preistransparenz wichtiger denn je. Es muss endlich gehandelt werden", sagt Verbraucherschützer Valet und fordert vomGesetzgeber zügig strengere Regelungen:
- Packungen müssen prinzipiell voll befüllt sein und nur in Ausnahmefällen ist ein technisch notwendiger Luftraum erlaubt.
- Bei reduzierten Füllmengen müssen auch die Packungen entsprechend kleiner werden.
- Auf Produkten mit geringerem Inhalt müssen die alte und die neue Füllmenge sowie die Reduktion in Prozent angegeben werden. (pm) +++