Testkäufe in der Rhön
Wenn Minderjährige versuchen, Hochprozentiges und Tabakwaren zu kaufen
Symbolbild: Pixabay
22.01.2023 / BAD KISSINGEN -
Der junge Mann legt zwei Flaschen Wodka und eine Packung Zigaretten aufs Kassenband. Als er an der Reihe ist, schaut ihn die Kassiererin prüfend an und fragt nach seinem Ausweis. "Den hab ich nicht dabei, aber ich bin schon 18", beeilt er sich zu sagen. "Wenn Sie keinen Ausweis dabei haben, kann ich Ihnen die Sachen nicht verkaufen", sagt die Kassiererin – und macht damit alles richtig. Denn der junge Mann ist tatsächlich erst 16 Jahre jung und Testkäufer. Mit seiner Hilfe kontrollieren Beamte der Polizeiinspektionen Bad Kissingen, Hammelburg und Bad Brückenau sowie Mitarbeitende des Landratsamts, ob das Jugendschutzgesetz eingehalten wird.
"Leider wird es immer wieder zu lax gehandhabt, aber tatsächlich ist die Abgabe von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen wie E-Zigaretten an Minderjährige nicht erlaubt", erklärt Christian Pörtner, Leiter der Polizeiinspektion Bad Kissingen. "Und was Alkohol angeht: Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr dürfen Jugendliche zwar alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt kaufen und konsumieren, aber Hochprozentiges ist tabu."
Gemeinsame Aktion
Ob sich Supermarktbetreiber und Gastronomen ans Jugendschutzgesetz halten, wurde erst vor kurzem wieder durch Testkäufe im Landkreis überprüft. Diese werden von den Polizeiinspektionen und dem Kinder- und Jugendschutz des Landratsamts gemeinsam durchgeführt. Zu dem Team gehören aktuell außerdem 16- und 17-jährige Auszubildende des Landratsamts."Die Jugendlichen versuchen, Hochprozentiges sowie Tabakwaren einzukaufen und müssten aufgrund ihres jugendlichen Aussehens an der Kasse nach dem Ausweis gefragt werden", erklärt Rabea Daniel von der Kommunalen Jugendarbeit des Landkreises. Bei den letzten Testkäufen war die Bilanz durchwachsen: Manche Verkäuferinnen und Verkäufer reagierten vorbildlich, anderswo gab es Verstöße und sogar eine "Wiederholungstäterin".
"Viel Luft nach oben"
Im Bereich der Bad Kissinger Polizeidienststelle musste laut Pörtner allerdings nahezu jeder zweite Einkauf beanstandet werden. "Zudem haben wir eine Wiederholungstäterin gestellt. Sie hatte bereits bei früheren Testkäufen Hochprozentiges an Jugendliche verkauft, ohne nach deren Ausweis zu fragen." Rund um Bad Brückenau waren die Verkäuferinnen und Verkäufer etwas aufmerksamer als in den Vorjahren, "aber auch hier ist noch viel Luft nach oben." Alle, die sich nicht ans Jugendschutzgesetz gehalten und den Jugendlichen Alkohol oder Tabak verkauft haben, müssen mit einem Verwarnungs- bzw. Bußgeld rechnen.Im Durchschnitt ist bei jedem 4. Einkauf Hochprozentiges oder Tabak an die Jugendlichen verkauft worden. "Das ist noch immer deutlich zu häufig", resümieren die Verantwortlichen am Landratsamt und bei der Polizei. Immerhin zeigten sich alle Verkäuferinnen und Verkäufer einsichtig, als sie im Nachhinein über die Testkäufe informiert wurden. Viele gaben an, dass sie in der Hektik des Arbeitsalltags schlichtweg vergessen hätten, nach dem Ausweis zu fragen.
"Die Ergebnisse zeigen, dass die Testkäufe eine wichtige präventive und auch nachhaltige Maßnahme sind im Kampf gegen Tabak- und Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen", fasst Landrat Thomas Bold zusammen. "Deshalb werden wir solche Aktionen auch in Zukunft regelmäßig gemeinsam mit der Polizei durchführen." (pm) +++