Es droht der Verlust des Gebäudes
Fachwerkhaus am Kirchplatz: "Antrag auf Enteignung sollte gestellt werden"
Archivfotos: O|N / Luisa Diegel
18.01.2023 / ALSFELD -
Das Fachwerkhaus am Kirchplatz 10 in Alsfeld ist aktuell ein großes Sorgenkind bei der Stadt und seinen Bürgern. Denn das über 600 Jahre alte Haus verkommt von Tag zu Tag mehr, der Eigentümer hat bislang nichts in Sachen Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten unternommen. Jan Patrick Wismar, Vorsitzende des Regionalverbandes Mittelhessen von Stadtbild Deutschland, schlägt nun eine Enteignung des Eigentümers vor.
"Diese beinhaltet zwar hohe Hürden, ist jedoch im Einzelfall möglich. Der Antrag sollte bald gestellt werden", heißt es von Wismar. Denn gemäß § 13 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes besteht eine Erhaltungspflicht. In dieser Regelung heißt es, dass Eigentümer, Besitzer sowie Unterhaltungspflichtige von Kulturdenkmälern verpflichtet sind, diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behandeln.
"Bei weiterem Verfall droht der Verlust"
Für ihn ist eine Teil-Sanierung des Gebäudes durch die Öffentlichkeit den Bürgern kaum vermittelbar, da die Sanierung durch Steuergelder finanziert werden würde. Die Kosten könnten jedoch nach erfolgter Erhaltungsmaßnahme beim Eigentümer eingefordert werden - "dieser gibt jedoch selbst an, über keine finanziellen Mittel zu verfügen". Die Stadt würde also auf den Kosten sitzen bleiben.
Hintergrund
Im Mai dieses Jahres kam es dann zu einer Zwangsversteigerung, bei der die Stadt Alsfeld eigentlich das Fachwerkhaus erwerben wollte. Eigentlich. Denn bei der Versteigerung am Alsfelder Amtsgericht hatte der Eigentümer eine Summe von 28.000 Euro geboten. 1.000 Euro höher als das Gebot der Stadt. Und so bleibt die Immobilie weiter im Besitz des langjährigen Eigentümers. (lu) +++