Kennzeichenmissbrauch fällt auf

"Unerlaubte Fernzulassung": Türkischer Staatsbürger erhält Anzeige

Kontrolle auf der A7.
Symbolbild: O|N/Jonas Wenzel (Yowe)

16.01.2023 / FULDA - Um sich die Kosten für ein deutsches Ausfuhrkennzeichen zu sparen, hatte ein 26-jähriger türkischer Staatsbürger kurzerhand seine mitgebrachten französischen Kurzzeitkennzeichen an einem in Deutschland gekauften Fahrzeug angebracht.



Beamte der Autobahnpolizei Petersberg kontrollierten am Sonntagmittag (15.01), auf der Autobahn A7 bei Fulda einen Pkw mit französischem Kennzeichen. Hierbei stellte sich heraus, dass es sich um sogenannte Kurzzeitkennzeichen handelte. Der Autohändler hatte den Golf in der Nähe von Bad Salzungen gekauft und war nun auf dem Heimweg in Richtung Frankreich.

Offenbar um Geld zu sparen, hatte er sich keine deutschen Ausfuhrkennzeichen besorgt, sondern seine mitgebrachten französischen Kennzeichen angebracht. Dies ist nicht erlaubt und stellt eine sogenannte "Unerlaubte Fernzulassung" dar.
Gegen den 26-Jährigen wurde daher eine Anzeige wegen Kennzeichenmissbrauchs gefertigt und die Fahrt wurde zunächst einmal beendet. (pm) +++

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