Professor Dr. Sefrin zur DRK-Studie
Gewalt gegen Rettungskräfte: Zunahme nicht auf Silvester beschränkt
Symbolfoto: O|N
16.01.2023 / REGION -
Nach den Ereignissen in Silvesternacht wird das Thema Gewalt gegen Rettungskräfte vornehmlich auf dieses spezielle Ereignis fokussiert. Dass Einsatzkräfte des Rettungsdienstes beleidigt und tätlich angegriffen werden, ist keine Ausnahmesituation, sondern zunehmend im Gegensatz zu anderslautenden Berichten festzustellen. Dies beweist die Studie des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) aus 2021, betont der Autor der Studie Prof. Peter Sefrin (Würzburg).
Befragt wurden Rettungskräfte vornehmlich aus drei Landesverbänden des DRK mittels Fragebogen (n=425) über ihre persönlichen Erfahrungen. Unterschieden wurden verbale und körperliche Übergriffe. Bei 44 Prozent der Betroffenen ereigneten sich verbale Übergriffe 1- 2 Mal/Monat, bei 12,5 Prozent 1-2 Mal/Woche. Körperliche Übergriffe waren dagegen seltener, bei 83,8 Prozent weniger als 1 – 2 Mal/Monat und nur bei 0,9 Prozent 1- 2 Mal/Woche. Generell wird einvernehmlich von einer Zunahme der Übergriffe in den zurückliegenden Jahren berichtet. Das Bundeskriminalamt zeigte bei den einfachen Körperverletzungsdelikten bei Mitarbeitern des Rettungsdienstes in der Zeit von 2012 – 2017 eine Zunahme bei sehr großen Dunkelziffern um 57 Prozent.
Alkohol und Drogen im Spiel
Die zugrunde liegende Aggressivität ist nicht nur in den Großstädten (21,9 Prozent), sondern auch in ländlichen Regionen (16,9 Prozent) feststellbar. Am häufigsten sind die Übergriffe in mittleren und Kleinstädte (73,9 Prozent). Jeder zweite Übergriff stammt von - vor allem männlichen (81,2 Prozent) - Jugendlichen (49,6 Prozent), wobei häufig Alkohol und Drogen häufig im Spiel waren. Die Aggression wurde nicht nur am Personal ausgelassen, sondern auch an den Rettungsfahrzeugen, wobei Material beschädigt oder sogar gestohlen wurde.Die Gewalt richtet sich nicht nur, wie die Silvester-Aktivitäten gezeigt haben, gegen Rettungskräfte, sondern auch gegen Polizei und Feuerwehr als öffentliche Amts- und Mandatsträger, zu denen auch der Rettungsdienst gezählt wird. Die fehlende Akzeptanz beruht teilweise auf Unkenntnis des Rettungssystems und subsummiert dieses unter die Blaulichtorganisationen. Die strafrechtlichen Folgen (§§ 113/114) trotz der Verschärfung bis hin zu möglichen Freiheitsstrafen ist bisher nicht abschreckend. Die Täter verstecken sich in der Anonymität.
* Sefrin P, Händlmeyer A, Stadler Th, Kast W –Erfahrungen zur Gewalt gegen Rettungskräfte – aus der Sicht des DRK. Notarzt 2021; 37: S 1 – S 19. DOI 10.1055/a- 1310-6763
Foto: Peter Sefrin