Petition mit mehr als 3.333 Unterschriften
Nach Outing: Schulamt erkennt neue Namen von Trans-Schülern nicht an
Foto: Moritz Bindewald
03.01.2023 / FULDA -
"Ich bin inzwischen seit mehreren Jahren geoutet", sagt Emily Rödel. "Mein Glück, sonst hätte das die Schule wohl für mich übernommen." Inzwischen habe sie einen DGTI-Ergänzungsausweis, sogar Polizei und Staatsanwaltschaft schreiben offizielle Post an den gewählten Namen.
Nur in der Schule scheint das nicht zu funktionieren. "In den Datenbanken stand bis vor kurzem mein alter Name, genauso in Online-Klassenlisten und auf dem Online-Stundenplan. Nur im Klassenbuch, dem Schülerausweis oder auf Arbeiten steht der richtige Name. Da ist es schon verständlich, wenn manche Lehrer aus Versehen den alten nutzen, um mich anzureden". Den neuen Namen trug sie schon, bevor sie die Schule wechselte. Hätte sie ihren Mitschülern nicht selbst erzählt, dass sie früher ein Junge war, wäre es spätestens durch so ein Versehen herausgekommen.
Rechtslage: Deadnaming ist verboten, allerdings nur nach offizieller Namensänderung
Das Ansprechen von Personen bei einem alten Namen ist in Deutschland rechtswidrig. Das deutsche Transsexuellengesetz enthält ein Offenbarungsverbot, heißt: Der frühere Name darf weder offenbart noch ausgeforscht werden. Dies gilt allerdings nur, wenn die Namensänderung tatsächlich rechtskräftig ist. Dazu reicht der Ergänzungsnachweis nicht aus, es braucht zwei mehrere tausend Euro teure Gutachten, lesen Sie hierzu mehr.Gegenüber O|N betont er, dass der jeweils gewählte Name selbstverständlich im alltäglichen schulischen Leben Verwendung finde, also bei der Anrede oder bei Klassenarbeiten. "Nach meinen Informationen soll das Transsexuellengesetz durch den Deutschen Bundestag durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzt werden, dies ist wohl derzeit in der Entstehung. Bis aber neue gesetzliche Regelungen geschaffen sind, ist wie gesagt durch die Verwaltung die geltende Rechtslage anzuwenden", erklärt Persch.
Jurist widerspricht Auslegung des Schulamts
Mit dieser Aussage will sich Emily aber nicht zufriedengeben. "Das geht gar nicht. Es gibt genügend Juristen, die eine andere Auffassung als das Schulamt vertreten. Mein Anwalt hat mir geraten, eine Petition zu starten, um Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken", sagt sie. Inzwischen hat diese Petition beinahe 2.000 Unterstützer, täglich werden es mehr. "Damit, dass die Petition so viel Aufmerksamkeit bekommt, hatte ich gar nicht gerechnet. Selbst die Grünen haben über die Sozialen Medien Werbung für die Petition gemacht."ON Archiv: Hendrik Urbin