Petition mit mehr als 3.333 Unterschriften

Nach Outing: Schulamt erkennt neue Namen von Trans-Schülern nicht an

Emily Rödel ist Initiatorin der Petition, die in den letzten Wochen einiges an Aufsehen generiert hat.
Foto: Moritz Bindewald

03.01.2023 / FULDA - "Ich bin inzwischen seit mehreren Jahren geoutet", sagt Emily Rödel. "Mein Glück, sonst hätte das die Schule wohl für mich übernommen." Inzwischen habe sie einen DGTI-Ergänzungsausweis, sogar Polizei und Staatsanwaltschaft schreiben offizielle Post an den gewählten Namen. 


Nur in der Schule scheint das nicht zu funktionieren. "In den Datenbanken stand bis vor kurzem mein alter Name, genauso in Online-Klassenlisten und auf dem Online-Stundenplan. Nur im Klassenbuch, dem Schülerausweis oder auf Arbeiten steht der richtige Name. Da ist es schon verständlich, wenn manche Lehrer aus Versehen den alten nutzen, um mich anzureden". Den neuen Namen trug sie schon, bevor sie die Schule wechselte. Hätte sie ihren Mitschülern nicht selbst erzählt, dass sie früher ein Junge war, wäre es spätestens durch so ein Versehen herausgekommen.

Rechtslage: Deadnaming ist verboten, allerdings nur nach offizieller Namensänderung

Das Ansprechen von Personen bei einem alten Namen ist in Deutschland rechtswidrig. Das deutsche Transsexuellengesetz enthält ein Offenbarungsverbot, heißt: Der frühere Name darf weder offenbart noch ausgeforscht werden. Dies gilt allerdings nur, wenn die Namensänderung tatsächlich rechtskräftig ist. Dazu reicht der Ergänzungsnachweis nicht aus, es braucht zwei mehrere tausend Euro teure Gutachten, lesen Sie hierzu mehr.

"Meine Schulleitung hat sich sehr für mich eingesetzt, aktuell ist jetzt sogar mein neuer Name in der Datenbank", berichtet Emily im Gespräch mit OSTHESSEN|NEWS. "Zumindest war das so, bis das Staatliche Schulamt sich einschaltete und die Maßnahme für rechtswidrig erklärte. "Das Verfahren in solchen Fällen richtet sich nach bundesgesetzlichen Vorgaben. Hierbei handelt es sich um landesweit so praktiziertes Vorgehen, wir als Verwaltung können uns nicht über Vorgaben des Gesetzgebers hinwegsetzen", schreibt Harald Persch, stellvertretender Leiter des Staatlichen Schulamts in Fulda auf Anfrage. 

Gegenüber O|N betont er, dass der jeweils gewählte Name selbstverständlich im alltäglichen schulischen Leben Verwendung finde, also bei der Anrede oder bei Klassenarbeiten. "Nach meinen Informationen soll das Transsexuellengesetz durch den Deutschen Bundestag durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzt werden, dies ist wohl derzeit in der Entstehung. Bis aber neue gesetzliche Regelungen geschaffen sind, ist wie gesagt durch die Verwaltung die geltende Rechtslage anzuwenden", erklärt Persch.

Jurist widerspricht Auslegung des Schulamts

Mit dieser Aussage will sich Emily aber nicht zufriedengeben. "Das geht gar nicht. Es gibt genügend Juristen, die eine andere Auffassung als das Schulamt vertreten. Mein Anwalt hat mir geraten, eine Petition zu starten, um Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken", sagt sie. Inzwischen hat diese Petition beinahe 2.000 Unterstützer, täglich werden es mehr. "Damit, dass die Petition so viel Aufmerksamkeit bekommt, hatte ich gar nicht gerechnet. Selbst die Grünen haben über die Sozialen Medien Werbung für die Petition gemacht."

Der nächste Schritt soll dann die Übergabe der Petition an die zuständige Stelle sein. Wohin genau, da ist sie sich noch nicht sicher. "Wir prüfen gerade noch, wo genau die Zuständigkeiten liegen." Die Petition finden Sie im Netz unter https://www.change.org/p/deadnaming-an-schulen-anordnung-durch-das-schulamt. (Moritz Bindewald) +++

Harald Persch, stellvertretender Leiter des Staatlichen Schulamts Fulda.
ON Archiv: Hendrik Urbin

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