Sechs Monate Freiheitsstrafe

Urteil gegen Finder der Weltkriegsbombe in Friedewald

Die US-Splitterbombe nach der Entschärfung.
Fotos: RP Darmstadt/ON-Archiv

15.12.2022 / FRIEDEWALD - Ein 59-jähriger Friedewalder ist nun vom Schöffengericht am Amtsgericht Bad Hersfeld unter Vorsitz von Richterin Christina Dern zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Diese wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann hatte über ein Jahr eine US-Splitterbombe in seiner Scheune deponiert und damit gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen.



Das war passiert: Bei Bauarbeiten auf seinem Grundstück hatte der Friedewalder die Bombe entdeckt, alleine ausgegraben und zunächst mit der Schubkarre in eine Scheune gebracht. Erst rund ein Jahr später - im Herbst 2021 - hatte der Mann die Polizei über seinen Fund informiert. Der 4. November 2021 dürfte vielen Friedewaldern noch im Gedächtnis sein, denn für die Entschärfung der Splitterbombe mussten rund 700 Menschen ihre Häuser verlassen, darunter auch die Bewohner eines Seniorenheimes und die Gäste zweier Hotels (O|N berichtete). Die Bundesstraße 62 war ebenfalls gesperrt. Die Entschärfung der Bombe verlief problemlos.

Vor Gericht sagte der Mann, dass er sich "keinen weiteren Stress" haben machen wollen und deshalb den Fund der Bombe nicht sofort gemeldet habe. Richterin Dern sah darin einen "minderschweren Fall gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz". Sowohl der Angeklagte als auch Staatsanwalt Christoph Wirth wollten keine Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen, das somit rechtskräftig ist. Die Gemeinde Friedewald will prüfen, ob sie die Kosten für den Einsatz zivilrechtlich gegen den 59-Jährigen einklagen kann. (cdg) +++

Am 4. November 2021 wurde die Bombe entschärft.



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