Das sagt das Innenministerium

Polizeilicher Präventivgewahrsam gegen Klimaprotestler?

Klimaprotest in Frankfurt/Main: Wie sollen sich die Polizeibeamten verhalten? Im Gespräch ist so genannter "Präventivgewahrsam".
Archivfotos: 5vision.media

29.11.2022 / REGION - "Die hessische Polizei ist entschlossen, den Präventivgewahrsam bei vorangekündigten Aktionen der Protestgruppe ,Letzte Generation' oder anderer Protestgruppen konsequent anzuwenden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall gegeben sind. Ein zentrales Ziel der hessischen Polizei ist es dabei, die Bürgerinnen und Bürger vor den durch die rechtswidrigen Aktionen verursachten Beeinträchtigungen und Gefahren zu schützen."



Dies hat die Pressestelle des Hessischen Innenministeriums OSTHESSEN|NEWS am Montag auf Anfrage mitgeteilt. Hintergrund ist die Forderung der Polizeigewerkschaft (GdP) nach einer bundesweiten Vorbeugehaft gegen Klimaaktivisten nach bayrischem Vorbild. 

Die hessische Polizei richte ihr Handeln, selbstverständlich auch bei so genannten "Klimaprotesten", stets an geltendem Recht aus. Die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte bildeten dabei die unverrückbare Basis polizeilicher Eingriffsmaßnahmen.   

Der präventive Gewahrsam ist in Hessen in §§ 32 ff. des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) geregelt. Ob die rechtlichen Voraussetzungen für diese Eingriffsgrundlage vorliegen, bedarf stets einer Einzelfallprüfung und ist aufgrund der intensiven Eingriffsintensität an hohe rechtliche Hürden gekoppelt. Über die Anwendung des § 32 Abs. 1 HSOG entscheiden daher nach pflichtgemäßen Ermessen die jeweils handelnden Polizeivollzugsbeamtinnen oder -beamten. Nach § 33 HSOG ist darüber hinaus unverzüglich eine richterliche Entscheidung über Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsentziehung herbeizuführen.

Eine grundsätzliche statistische Erfassung und Auswertung der Anwendungsfälle des präventiven Gewahrsam erfolgt nicht, sodass zur Häufigkeit der Anwendung keine Daten zur Verfügung gestellt werden können, heißt es in der Stellungnahme weiter. 

Eine exemplarische Auswertung zwischen dem 11. April und dem 26. April 2022 in Frankfurt am Main im Zuge dortiger Aktionen von Klimaaktivisten zeige, dass in mehr als 220 Fällen vorläufige Festnahmen vollzogen wurden. Davon wurden wiederum insgesamt 57 Personen, die im Zusammenhang mit Blockadeaktionen wiederholt strafrechtlich in Erscheinung getreten waren, richterlich vorgeführt und mussten zum Teil mehrere Tage im polizeilichen Gewahrsam verbringen. (bl) +++



Eine Abseilaktion von Autobahngegnern auf der A5 bei Alsfeld
Archivfoto: O|N/Hendrik Urbin

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