Synode beschließt umfassende Reformen
"Wesentliche Weichen für Zukunft die gestellt" - Vernetzung und Arbeit in Teams
Fotos: EKHN
26.11.2022 / REGION - Die Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) ordnet die Arbeit in den Gemeinden und Regionen von Grund auf neu. Das beschloss die hessen-nassauische Kirchensynode am Samstagmorgen (26. November) nach einer intensiven Debatte zum Abschluss der Herbsttagung in Offenbach mit großer Mehrheit.
So sollen spätestens ab 2025 multiprofessionell aufgestellte Teams aus Pfarrdienst, kirchenmusikalischem sowie gemeindepädagogischem Dienst in sogenannten Nachbarschaftsräumen gemeinsam Aufgaben übernehmen. Stellvertretende Kirchenpräsidentin Ulrike Scherf bezeichnete die Umsetzung des sogenannten "Verkündigungsdienstgesetzes" zusammen mit der vor einem Jahr beschlossenen Bildung von Nachbarschaftsräumen als eine der tiefgreifendsten Reformen der gemeindlichen Arbeit seit der Gründung der EKHN vor 75 Jahren.
Verkündigung als gemeinsame Aufgabe verstehen
Grundlage des Konzepts bildet die Idee, Verkündigungsarbeit als gemeinsame Aufgabe verschiedener kirchlicher Professionen wahrzunehmen. Der Begriff Verkündigung bezieht sich dabei auf alle kirchlichen Aufgabenfelder und nicht allein auf die gottesdienstliche Arbeit. Kirchliche Aufgaben sollen dann in Zukunft nicht mehr im Rahmen einer Einzelstelle, die einer einzelnen Kirchengemeinde zugeordnet wird, sondern in einem Team in einem Nachbarschaftsraum wahrgenommen werden.Reform ist Teil des Zukunftsprozesses "ekhn2030"
Dem Beschluss zufolge sollen nach Möglichkeit mindestens vier Vollzeitstellen zu einem Team gehören, davon mindesten drei Pfarrstellen. Sie sollen dann für einen Nachbarschaftsraum zuständig sein. Die Aus- und Fortbildung soll entsprechend neu aufgestellt, finanzielle Mittel für die Teambildung und die Beratung zur Verfügung gestellt werden. Das Gesetz ist Teil des Zukunftsprozesses "ekhn2030", mit dem die hessen-nassauische Kirche zurückgehenden Mitgliederzahlen, weniger Einnahmen und fehlendem Nachwuchs im Pfarrdienst begegnen will. Stärkere Vernetzung schafft Chancen
Der hessen-nassauische Personaldezernent Jens Böhm hatte zuletzt bei der Einbringung des Gesetzesentwurfs darauf hingewiesen, dass ein "weiter so in den bestehenden Strukturen" angesichts der prognostizierten Stellen- und Mitgliedersituation nicht möglich sei. Die 227 Stellen im gemeindepädagogischen und die 110 Stellen im kirchenmusikalischen Dienst könnten zwar erhalten bleiben, aber bis zum Jahr 2030 werde vor allem aufgrund einer Pensionierungswelle die Zahl der Pfarrstellen von zurzeit rund 1400 auf 950 im Jahr 2030 zurückgehen. In den bestehenden Strukturen könnte eine flächendeckende Versorgung für alle Aufgaben in der Gemeinde nicht mehr gewährleistet werden. Durch die stärkere Vernetzung in der Region sowie die Arbeit in Teams sollen weitere Möglichkeiten für die Entwicklung von Kirche und Gemeinde vor Ort geschaffen werden.
Überaus komplexer Gesetzesrahmen
Der Vorsitzende des synodalen Rechtsausschusses, Bernd Weirauch aus dem Dekanat Worms-Wonnegau, hatte bei der Vorstellung des umfangreichen Gesetzestextes auf die "überaus hohe Komplexität" hingewiesen. So regele er beispielsweise Stellenzuweisungen an Gemeinden und Dekanate ebenso wie die Rechte der beteiligten Berufsgruppen. Zugleich greife das Gesetz teilweise tief in andere bestehende Regelungen bis hin zu Urlaubsregelungen ein.