Pflicht auf PCR-Test entfällt ebenfalls
Isolationspflicht aufgehoben - Mischak: "Ab sofort greift Eigenverantwortung"
Archivfotos: O|N / Carina Jirsch
25.11.2022 / REGION VB -
Die – Achtung, sperriges Wort – Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung des Landes Hessen wurde angepasst. Nun ist die Isolationspflicht für positiv auf das Corona-Virus getestete Menschen aufgehoben. "Ab sofort greift die Eigenverantwortung. Denn auch die Pflicht, ein positives Schnelltestergebnis durch einen PCR-Test bestätigen zu lassen, entfällt beispielsweise", sagt Gesundheitsdezernent und Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak in Hinblick auf die angepasste Verordnung.
Wie das Land Hessen mitteilt, sei die Aufhebung der Isolationspflicht das Ergebnis der fortlaufenden Überprüfung der Corona-Lage in Hessen. Die Landesregierung habe daher verschiedene Regelungen angepasst.
Neue Regelungen im Überblick
Für positiv getestete Kinder ab 6 Jahren und Erwachsene besteht mindestens fünf Tage nach dem ersten positiven Test eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. Unter freiem Himmel kann die Maske abgenommen werden, allerdings sollten Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.Weiterhin gilt bei positivem Test ab sofort ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Flüchtlingsunterkünfte sowie weitere Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder erhöhten Infektionsgefahren. Dabei inbegriffen sind sowohl Besucher als auch Personal. Menschen, die in den Einrichtungen behandelt oder betreut werden, sind ebenso ausgenommen wie Polizei- oder Rettungskräfte.
Aktuell ist die Lage in den Krankenhäusern und einer hessenweiten Hospitalisierungsrate von 5,07 verhältnismäßig entspannt. Sollte sich das ändern, seien weitere Beratungen und Entscheidungen möglich, teilt die Landesregierung mit.
Corona-Update nur noch einmal in der Woche
Wie der Vogelsbergkreis abschließend mitteilt, wird aufgrund der geänderten Verordnungslage das Corona-Update, welches täglich im O|N-Corona-Ticker veröffentlicht wird, bis auf Weiteres einmal wöchentlich am Freitag herausgegeben. Hinweise und Informationen zu Covid-19 – auch im schulischen Umfeld – sowie die aktuellen Verordnungen sind auf www.vogelsbergkreis.de zu finden. (pm) +++