Negativ-Nachweis ist Pflicht

Krankenhaus Eichhof passt Besuchsregeln erneut an

Der Zugang ist nur möglich mit einem gültigen Negativ-Nachweis (offizieller Antigenschnelltest oder PCR-Test - beide nicht älter als 24 Stunden).
Symbolfoto: O|N

23.11.2022 / LAUTERBACH - Nach der letzten Meldung aus dem Lauterbacher Krankenhaus vom 11. November heißt es jetzt schon wieder: Die Besuchsregeln wurden angepasst.



"In der Zeit von 15 bis 17 Uhr sind Besuche für eine Stunde möglich. Pro Patientenzimmer wird einer Person für jeweils eine Stunde der Zutritt gewährt. Absprachen dazu müssen mit dem Personal getroffen werden. Sonderregelungen gibt es für die Intensivstation, die Psychiatrie und die Geriatrie in Abstimmung mit der jeweiligen Abteilung", schreibt das Eichhof Krankenhaus in einer Pressemitteilung.

Neu ist: "Der Zugang ist nur möglich mit einem gültigen Negativ-Nachweis (offizieller Antigenschnelltest oder PCR-Test - beide nicht älter als 24 Stunden)."

Es gelten weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln mit Maskenpflicht (KN95/FFP2 Standard). Besucher und Begleitpersonen mit Erkältungssymptomen, positivem COVID-Schnelltest oder positivem COVID-PCR-Test dürfen das Krankenhaus Eichhof nicht betreten. 

Das Krankenhaus Eichhof bittet um Verständnis, dass Zugangsregeln sich jederzeit ändern können und je nach Situation neu bewertet werden müssen. (pm) +++

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