Schritt zu mehr Eigenverantwortung
Ab Mittwoch: Hessen hebt Isolationspflicht für Corona-Infizierte auf
Symbolbild: O|N/Carina Jirsch
23.11.2022 / REGION -
Die hessische Landesregierung hebt die Isolationspflicht für positiv auf das Corona-Virus getestete Personen ab dem heutigen Mittwoch auf. Darauf hat sich das Kabinett verständigt und die aktuelle Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung angepasst.
Corona-Infizierten mit Krankheitssymptomen wird zugleich dringend empfohlen, die Wohnung möglichst nicht zu verlassen, um schnell wieder gesund zu werden und niemand anderen zu gefährden. Darüber hinaus gehen mit der Aufhebung der Isolationspflicht weitere Schutzmaßnahmen einher, beispielsweise eine Maskenpflicht in Innenräumen.
Hessen ist mit Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein damit das vierte Land, das sich von der Isolationspflicht für Corona-Infizierte verabschiedet. Wichtigster Grund: Die derzeit vorherrschende Omikron-Variante BA.5 führt trotz ihres hohen Ansteckungsgrades aktuell nicht zu einer bedrohlichen Belastung des Gesundheitssystems. Außerdem:
- gehen die Infektionszahlen seit Wochen kontinuierlich zurück (aktuelle 7-Tage-Inzidenz in Hessen: 183,2);
- gibt es wirksame Schutzimpfungen, gerade für ältere und vorerkrankte Menschen, dank eines angepassten Impfstoffs;
- besteht eine hohe Basisimmunität in Hessen von mehr als 90 Prozent aufgrund von Impfungen und durchgemachten Infektionen. In der Folge sind die Krankheitsverläufe meistens deutlich milder;
- sind wirksame, antivirale Medikamente verfügbar;
- zeigen die Erfahrungen aus anderen EU-Staaten, dass die Aufhebung der Isolationspflichten keine negativen Folgen hatte.
Für positiv getestete Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren besteht mindestens fünf Tage nach dem ersten positiven Test:
- eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. Unter freiem Himmel kann die Maske unter Einhaltung der Abstandsregeln (1,5 Meter) abgesetzt werden.
- ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte sowie weitere Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder erhöhten Infektionsgefahren – sowohl für Besucher als auch für Personal. Vom Betretungsverbot ausgenommen sind unter anderem Personen, die in der Einrichtung behandelt, beziehungsweise betreut werden, sowie Polizei- und Rettungskräfte.
Die Aufhebung der Isolationspflicht ist Ergebnis der fortlaufenden Überprüfung der Corona-Lage in Hessen. Die Aufhebung der Isolation gilt ab Mittwoch auch für alle, die sich zu diesem Zeitpunkt in Isolation aufgrund der bisherigen Regelung befinden. Sollte sich die Situation vor allem in den hessischen Krankenhäusern wieder zuspitzen, wird die Landesregierung erneut beraten und entscheiden. (pm)+++