Urteil ist rechtskräftig
Lebenslange Freiheitsstrafe für den Todesschützen aus Neuenberg
Archivfotos: O|N
17.11.2022 / FULDA -
Die Bluttat hatte am frühen Rosenmontagmorgen im Jahr 2021 für Entsetzen gesorgt: Eine männliche Leiche war in einem Pkw in Fulda-Neuenberg gefunden worden. Das 41-jährige Opfer wurde vor der eigenen Haustür mit einem Kopfschuss getötet. Die Hintergründe waren zunächst unklar.
Revision verworfen
Am Mittwoch schreibt das Gericht in einer Mitteilung an die Presse: "Das Urteil ist nun rechtskräftig. Die dagegen gerichtete Revision des Angeklagten wurde vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 9.11.2022 (Az. 2 StR 277/22) als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat."
Der Verurteilte ging davon aus, dass der Getötete sich zuvor mehrfach seiner Ehefrau angenähert hatte und entschloss sich aus Rache, Wut und Enttäuschung dazu, diesen zu töten. Er wurde bereits einen Tag nach der Tat im Raum Dorsten (Nordrhein-Westfalen) festgenommen. (nb) +++
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