So etwas gab es erst einmal

Verfassungsgerichtshof: Wahl muss vollständig wiederholt werden

Über falsche oder fehlende Stimmzettel, bis hin zu nicht berechtigter Stimmabgabe und zu wenigen Wahlurnen hatte das folgende Desaster der Wahl in Berlin gereicht. Zum Teil hatten Wähler nach 18 Uhr oder auf hektisch kopierten Stimmzetteln abgestimmt.
Symbolbilder: Pixabay

16.11.2022 / BERLIN - Schlechte Vorbereitung, fehlende Stimmzettel und zu wenige Wahlurnen:  Das Chaos der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus vom September 2021 war perfekt. Nun wird der Urnengang laut einer Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofes  wiederholt werden müssen.



Neben der Bundestagswahl hatte im September 2021 in Berlin auch die Wahl zum Abgeordnetenhaus und der zwölf Bezirksparlamente sowie ein Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne stattgefunden. Zudem hat auch das Großevent Berlin-Marathon die Stadt bewegt. 

Über falsche oder fehlende Stimmzettel,bis hin zu nicht berechtigter Stimmabgabe und zu wenigen Wahlurnen hatte  das folgende Desaster gereicht. Zum Teil hatten Wähler nach 18 Uhr oder auf hektisch kopierten Stimmzetteln abgestimmt.

Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes: Wahl muss wiederholt werden

Ganze 35 Einsprüche gegen die Wertung der Wahl hatten das Verfassungsgericht erreicht. Vier Beschwerden wurden zunächst verhandelt: die der Landeswahlleitung, der Innenverwaltung sowie von der Parteien AfD und Die Partei.

Nun steht fest, die Wahl ist in Gänze ungültig. "Die verbundenen Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen werden im gesamten Wahlgebiet für ungültig erklärt", sagte die Präsidentin des Berliner Verfassungsgerichtshofs, Ludgera Selting, gegenüber der Bild-Zeitung.

FDP-Wahlbeobachter: so etwas wie in Berlin habe ich noch nicht erlebt

"Ich war in vielen Drittweltstaaten wie Burma, Bangladesch, Guinea und Kenia als Wahlbeobachter – aber so etwas wie in Berlin habe ich noch nicht erlebt", sagte Alexander Graf Lambsdorff laut Bild. Der FDP-Außenpolitiker ist erfahren in der internationalen Wahlbeobachtung.

Die Wahl muss nun innerhalb von 90 Tagen wiederholt werden. Als wahrscheinlicher Termin gilt nach bisheriger Einschätzung des neuen Landeswahlleiters Stephan Bröchler der 12. Februar, berichtet das RND. Seine Vorgängerin war bereits im vergangenen Herbst zurückgetreten. (mmb) +++

Die Wahl muss nun innerhalb von 90 Tagen wiederholt werden.

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