"Mit oder an Corona?"
Diskussion entfacht: Ende der Corona-Isolationspflicht in Hessen
Symbolfoto: O|N
14.11.2022 / REGION -
Die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein haben sich dafür entschieden, in Zukunft auf die fünftägige Isolationspflicht bei einem positiven Coronatest zu verzichten. Damit ist es Infizierten und damit auch ansteckenden Menschen erlaubt, die Häuslichkeit zu verlassen. Bisher gilt eine Absonderung für fünf Tage. Bundesweit hat der Vorstoß für großen Diskussionsstoff gesorgt.
Auf keine große Gegenliebe trifft das Vorgehen der Länder bei Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Der Arzt und Politiker befürchtet einen "Flickenteppich" mit den verschiedensten Regelungen in den einzelnen Bundesländern. Die Bundesregierung kann keinen Einfluss auf die Entscheidung der Landesregierungen nehmen. Kritiker dieses Vorstoßes der einzelnen Bundesländer warnen vor einer weiteren Winterwelle und vor neuen Varianten wie beispielsweise BQ1.1.
"Mit oder an Corona?" war und bleibt die falsche Frage
Covid-19 ist noch immer ein großes gesundheitspolitisches Problem. Die deutschen Krankenhäuser stehen seitens des Personals mit dem Rücken an der Wand und ein Covid-19 Patient, ob nun wegen Covid-19 oder einer anderen Krankheit macht einen erheblichen Mehraufwand. Die Diskussion "an oder mit Corona gestorben" ist fast so alt wie die Pandemie selbst. Dabei wird fälschlicherweise davon ausgegangen, dass Covid-19 eine alleinige Atemwegserkrankung sei. Vielmehr handelt es sich um eine Multisystemerkrankung, die das Risiko für Thrombosen, Embolien, Herzinfarkten und Schlaganfällen deutlich vergrößern kann. Somit sollte man unbedingt eine Infektion vermeiden, wenn es denn möglich ist. Es ist auch schwer vorstellbar, wenn man von der eigenen Infektion Kenntnis hat, einfach zur Arbeit zu gehen.Andere Stimmen begrüßen die Beendigung der Isolationspflicht, wie unlängst der Bonner Virologe Prof. Dr. Hendrick Streeck. Er sprach in der Fuldaer Zeitung im Hinblick auf die hohe Dunkelziffer von Coronainfektionen in der Bevölkerung bei Isolationsanordnungen von einem "zahnlosen Tiger". Das Risiko für schwere Verläufe sinkt nicht zuletzt durch die Impfung deutlich ab. Daher muss auch die Frage erlaubt sein, wann man wieder zur Normalität zurückkehrt und eben nicht mehr seitens einer Behörde Anordnungen zur Absonderung erlässt.
Maskenpflicht?
Fest steht eins: Covid-19 ist eine schwere Krankheit. Niemand kann wollen, dass Infizierte ihre Kolleginnen und Freunde an der Arbeit anstecken und sie somit dem Risiko einer schweren Erkrankung mit Langzeitfolgen aussetzen. Andererseits müssen Grundrechtseingriffe des Staates immer mit Augenmaß erfolgen. Allerdings macht die Strategie eines Mitglieds des Expertenrates wie Professor Streeck, Infizierten ohne Symptome eine FFP-2 Maske an der Arbeit zu empfehlen, nachdenklich, da derselbige Corona Expertenrat die Effektivität der Masken wegen fehlerhafter Benutzung durch Laien infrage gestellt hat. Außerdem bleibt schleierhaft, warum man diese Regelung unbedingt zum Beginn der Erkältungszeit kippen will.