Novellierung der Jagdverordnung

Ruhl: "Jagdrecht darf nur mit stichhaltigen Gründen eingeschränkt werden"

Seit Montag gilt in Hessen die neue Verordnung.
Symbolbild: Pixabay

02.11.2022 / REGION - Zur Novellierung der Hessischen Jagdverordnung spricht der jagdpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Ruhl:



"Wir als CDU stehen für den Schutz des Eigentums und den Erhalt des wertvollen Kulturerbes der Jagd. Jagd ist keine Schädlingsbekämpfung. Unsere gut ausgebildeten Jäger sorgen mit einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Jagd für angepasste Wildbestände und erbringen mit ihrer Hegeleistung ehrenamtlich unverzichtbare Leistungen für Umwelt-, Natur- und Tierschutz.

Das Land Hessen trägt mit der neuen veröffentlichten Jagdverordnung diesem Ansatz Rechnung, nachdem ein erster Entwurf zunächst zu Verunsicherung bei den Jägern geführt hatte.

Nilgans, Rabenkrähe und Elster haben nun längere Jagdzeiten als bisher, Feldhase, Rebhuhn und Blässhuhn dürfen weiterhin mit einer regulären Jagdzeit bejagt werden, sofern die Jäger in ihrem Revier ausreichende Besätze haben. Deshalb ist es richtig, dass wir weiterhin die Eigenverantwortung der Jäger in den Mittelpunkt stellen und auch in Zukunft die Besätze eigenverantwortlich von den Jägern erhoben und gemeldet werden." (pm) +++

MdL Michael Rulh (CDU).
Foto: privat

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