Einsparungspotenziale werden gesucht
Auch Kirchen sind von Energiekrise betroffen: Maßnahmen werden eruiert
Archivfotos: O|N/Martin Engel
13.09.2022 / REGION -
Die Temperaturen werden in Osthessen immer herbstlicher. Somit auch die Frage, welche Maßnahmen im Zuge der Energiekrise ergriffen werden. Natürlich betrifft die schwierige Situation auch die Kirchen. Sowohl beim Bistum Fulda, als auch der Evangelische Kirche in Hessen und Nassau werden derzeit verschiedene Szenarien erwogen.
Weitere Absenkung der Temperatur nicht ausgeschlossen
Und weiter heißt es in einer Stellungsnahme: "Besucher unserer Kirchen sind es ohnehin gewohnt, in der kalten Jahreszeit mit Jacken und Mänteln in den Gottesdienst zu kommen, da die Kirchen in der Regel nicht auf Zimmertemperaturen geheizt werden: In der Heizperiode werden als Mindesttemperaturen für Kirchenräume während der Gottesdienste Temperaturen von 12°- 14° C empfohlen, in anderen Zeiten 8° C. Eine weitere Absenkung dieser Werte kann abhängig von bauphysikalischen Gegebenheiten wie den zu erwartenden Schwankungen und Extremwerten der jeweiligen Luftfeuchtigkeit möglich sein. Differenzierte Empfehlungen dazu werden derzeit erstellt, dazu sind die entsprechenden Fachleute auch in einem überdiözesanen Austausch. Dabei gibt es aber auch bauphysikalische Grenzen – so gilt es etwa, Schäden an der Bausubstanz, an Orgeln und Kunstgegenständen durch zu niedrige oder zu stark schwankende Temperaturen zu vermeiden."
Zusammenlegung von Gottesdiensten?
Zudem denkt das Bistum auch über eine Zusammenlegung von Gottesdiensten nach: "Vielerorts werden aktuell auch die Möglichkeiten zur Zusammenlegung von Gottesdiensten an einem Standort geprüft, etwa auch die verstärkte Nutzung von Pfarrheimen. Zur Beheizung von kirchlichen Arbeitsstätten und Versammlungsräumen werden Regelungen in Anlehnung an öffentliche Einrichtungen erstellt. Weitere Möglichkeiten zur Energieeinsparung gibt es zudem in der Außenbeleuchtung."
Gottesdienste notfalls im Freien oder im Internet feiern
Die kirchlichen Sparmaßnahmen lehnen sich für Verwaltungsgebäude und Gemeindehäuser an die jüngsten Verordnungen des Bundes an. So sollen beispielsweise Flure in evangelischen Bauten kalt und Büros künftig nicht über 19 Grad geheizt werden. Auch die Fassadenbeleuchtungen sollen ausgeschaltet bleiben. Bei Kirchen, die bereits nach bisher geltenden hessen-nassauischen Richtlinien in der Woche nicht über sieben und zum Gottesdienst nicht über 15 Grad aufgeheizt werden sollen, gibt es dagegen keine neuen Heiz-Vorschriften. Das Papier regt zugleich an, im Winter zu Gottesdiensten gegebenenfalls in Gemeindesäle oder auch ins Freie auszuweichen. Auch verkürzte oder digitale Feiern sowie die Nutzung von Sitzkissen und Decken werden vorgeschlagen.
Eindringliche Bitte zum Sparen in Gemeinden
Nach Worten des Leiters der EKHN-Kirchenverwaltung, Heinz-Thomas Striegler, befänden sich "Deutschland und weitere europäische Länder infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine in einem Ausnahmezustand im Hinblick auf die Energie- und Gasversorgung". Er bitte mit der Kirchenleitung "eindringlich darum, dass alle verantwortlichen Entscheidungsorgane, Kirchenvorstände sowie sonstige Leitungsorgane" sich in ihren Sitzungen mit den Empfehlungen auseinandersetzen, um den bestehenden Herausforderungen verantwortlich begegnen zu können. Hintergrund: Evangelisch Kirchengemeinden sind organisatorisch eigene Körperschaften und treffen ihre Entscheidungen weitgehend eigenverantwortlich. (kku/pm)+++