Schwalben fliegen in den Süden
NABU Hessen: Verlassene Schwalbennester nicht entfernen
Symbolbild: Pixabay
13.09.2022 / REGION -
Mit ihrem Aufbruch in die Winterquartiere im südlichen Afrika geben die Schwalben diese Tage den Startschuss für den Herbst. "Vielen Menschen, die den ganzen Sommer lang Schwalben unter ihrem Dach beherbergt haben, fällt der Abschied von den fröhlichen Sommerboten schwer", erklärt NABU-Landesvorsitzender Gerhard Eppler. Mehl- und Rauchschwalben gehören zu den beliebtesten heimischen Singvögeln. Leider gehen ihre Bestände aber immer weiter zurück. Neben dem Nahrungsmangel durch das Insektensterben gibt es noch einen weiteren wichtigen Grund für diesen Rückgang: die akute Wohnungsnot.
Beim Fortzug in den Süden merken sich die Schwalben den Standort ihrer Nester, um sie im nächsten Frühling gleich wieder beziehen zu können. "Für Schwalben ist es einfacher, ein altes Nest zu reparieren, als aus 700 bis 1.500 Lehmkügelchen mühsam ein neues Nest zu mauern" so NABU-Schwalbenexperte Maik Sommerhage. Die Fähigkeit, sich einen guten Nistplatz zu merken und im nächsten Jahr dorthin zurückzukehren, ist gerade in der heutigen Zeit eine wichtige Überlebens-Strategie für Mehl- und Rauchschwalben. Denn es gibt immer weniger geeignete Brutplätze an oder in Wohngebäuden, Reithallen und Stallungen. Aufgrund der zunehmenden Flächenversiegelung ist auch lehmiges Baumaterial für das Nest immer schwerer zu finden. Deshalb zeichnet der NABU interessierte Vogelfreunde, die sich um den Schutz von Schwalben und deren Nestern an ihren Gebäuden kümmern, mit der Plakette "Schwalbenfreundliches Haus" aus.
"Vielen Menschen ist gar nicht bewusst, dass sie Schwalben durch Renovierungs- und Umbauarbeiten oder die bloße Gebäudereinigung vor ein echtes Problem stellen", erklärt NABU-Ornithologe Bernd Petri. Immer wieder fallen Schwalbennester dem Ordnungswahn zum Opfer und werden im Herbst abgeschlagen. "Als Hauseigentümer darf man die verlassenen Schwalbennester nicht einfach entfernen", so Petri. Denn Schwalbennester sind durch das Bundesnaturschutzgesetz besonders beschützt. Wer sie zerstört, kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € bestraft werden.
Mehr Infos zu Schwalben und zur NABU-Aktion "Schwalbenfreundliches Haus": https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/aktionen-und-projekte/schwalbenfreundliches-haus (pm/mmb) +++