OVAG nimmt Stellung
Wasser-Thema bleibt brisant: Stadt Schotten stellt fünf Forderungen
Symbolbild: O|N / Luisa Diegel
14.09.2022 / SCHOTTEN -
Das Thema Wasser bleibt im Vogelsbergkreis weiter brisant - auch in der Stadt Schotten. Vor wenigen Tagen stellte die Stadt fünf Forderungen auf. Dazu nimmt der Oberhessische Versorgungsbetrieb (OVAG) nun in einer Mitteilung an die Presse Stellung.
Die Forderungen der Stadt Schotten:
1. Die Durchführung neuer, aktualisierter Untersuchungen unter Worts-Case Bedingungen mit Einbeziehung der Absenkbereiche der Niddaer Wasserwerke.
2. Die sofortige vorläufige Einstellung der Förderung in Rainrod.
3. Den Verzicht auf die erteilte wasserrechtliche Erlaubnis.
4. Die Reduzierung der Bewilligung und der Fördermengen auf zwei Millionen m³ Grundwasser pro Jahr.
5. Die Erhöhung der Grenzgrundwasserstände als frühzeitiger Vorwarnwert.
Die Stellungnahme der OVAG im Wortlaut:
Grundsätzlich, erklärt Arnold, entspreche das Wassermanagement der OVAG den Vorgaben der umweltschonenden Grundwassergewinnung. Ein Grundwassergleichenplan oder hydraulische Wirkungsbeziehungen, die für mittlere oder niedrige Grundwasserstände ermittelt wurden, seien zwischen 20 und 30 Jahren gültig – von veralteten Grundlagen, von denen im Gutachten des Schottener Umweltbüros gesprochen werde, könne also keine Rede sein. Die vom Umweltbüro Schotten behauptete "Entkopplung der Grundwasserneubildung von Niederschlägen" widerspreche naturwissenschaftlichen Grundlagen.Zudem betont Arnold, dass der Rückgang der Grundwasserentnahme im Gewinnungsgebiet Rainrod gerade nicht im Zusammenhang mit einem Nachlassen der Ergiebigkeit der Entnahmebrunnen stehe. "Denn das ist vielmehr der sichtbare Ausdruck unserer umweltschonenden Grundwassergewinnung, die wir umsetzen, um die wasserrechtlich festgelegten Mindestgrundwasserstände einzuhalten."
Einlassungen zu den Forderungen der Stadt Schotten
Zu den Forderungen der Stadt Schotten erklärt Arnold: "Die Grundwasserentnahme in Rainrod befindet sich im Einklang mit der wasserrechtlichen Genehmigung. Bei der Ableitung der Wasserrechte wurden auch die Erfahrungen der 70er Jahre, insbesondere die damalige Trockenperiode, mitberücksichtigt." Es sei unstrittig, dass der Klimawandel die Wasserversorgung vor große Herausforderungen stellen werde. "Deshalb haben wir die Initiative ergriffen und Kommunen – darunter auch Schotten – dazu ermutigt, kommunale Wasserkonzepte zu erarbeiten, die in das übergreifende Teilräumliche Wasserkonzept Oberhessen einfließen." Die von der Stadt Schotten geforderte Worst-Case-Betrachtung werde Bestandteil dieser Wasserkonzepte sein.
Die angeblich fehlenden Mechanismen, um die Zonenabgrenzung an geänderte Rahmenbedingungen anzupassen, seien dem Monitoring nach vorhanden. Da das derzeitige Wassermanagement der OVAG an den Brunnen Rainrod zudem deutlich unter der erlaubten Entnahmemenge liege, sei von einer Vergrößerung des Absenkbereichs nicht auszugehen. Die tiefsten Grundwasserstände an der entsprechenden Messstelle seien seit Mitte der 80er Jahre auf einem einheitlichen Niveau. Zudem sei es nicht möglich, dass sich Absenkungsbereiche überlagern.
Die geforderte vorläufige Einstellung der Förderung im Gewinnungsgebiet Rainrod lehnt Arnold mit Verweis auf die wasserrechtliche Bewilligung und Erlaubnis entschieden ab. "Diese wurde nach Durchführung einer Umweltverträglichkeitsstudie und einer FFH-Prüfung erteilt." Es lägen keine Hinweise auf eine Übernutzung vor, ein Zusammenhang mit der Trinkwassergewinnung der Stadt Schotten sei aus dem vorliegenden Schreiben zudem nicht herleitbar. "Die Ergiebigkeit der Brunnen in Rainrod lässt nicht nach – die Brunnenwasserstände werden einzig durch unser umweltschonendes Wassermanagement beeinflusst."
Auch der geforderte Verzicht auf die wasserrechtliche Erlaubnis lehnt Arnold entschieden ab. "An der rechtlichen Voraussetzung hat sich seit Antragstellung nichts geändert." Die Gewinnung sei an die Mindestgrundwasserstände gebunden, nicht an die Höhe der Wasserrechte oder die Grundwasserneubildung. Dasselbe gelte für die geforderte Reduzierung der Bewilligung der Fördermenge. "Diese steht deshalb selbstverständlich nicht zur Diskussion."
Zum letzten Antrag, der Erhöhung der Grenzgrundwasserstände als frühzeitige Vorwarnung, erklärt der OVAG-Vorstandsvorsitzende, man arbeite seit jeher mit Vorwarn- und Eingriffswerten, die den Grenzgrundwasserständen vorgeschaltet seien. "Das ist elementarer Bestandteil unseres vorausschauenden Wassermanagements." Die Grundwassergrenzstände wurden anhand bodenkundlicher und landschaftsökologischer Kriterien festgelegt. Die Höhe der Grundwasserneubildung spiele hier im Vergleich zur Dynamik der Witterung nur eine untergeordnete Rolle. "Das hydrogeologische Monitoring im Bereich der Wassergewinnung in Rainrod wird durch ein umfangreiches landschaftsökologisches Monitoring begleitet. Aus diesen ergeben sich bislang keine Hinweise auf eine nötige Anpassung der Grenzwerte", sagt Arnold. Das alles könne man auch ausführlich in den an die Presse übergebenen Dokumenten nachlesen. (pm) +++