RMV-Jahreskarteninhaber

Stadt Fulda rät: Erstattung bis 15. September beantragen

Kundeninnen und Kunden, die Jahreskarten auf Papier besitzen, müssen sich bis zum 15. September an das Verkehrsunternehmen wenden, bei dem sie die Fahrkarte gekauft haben.
Foto: Stadt Fulda

07.09.2022 / FULDA - Die Stadt Fulda weist alle Inhaber von RMV-Jahreskarten ohne Abonnement darauf hin, dass sie die Erstattungen für die Monate Juni bis August 2022 infolge des 9-Euro-Tickets nur dann erhalten, wenn diese bis zum 15. September über das Online-Erstattungsportal des RMV (https://9-euro-ticket-erstattung.rmv.debeantragt werden.



Alle Betroffenen, die rechtzeitig den Antrag stellen, bekommen dann die Differenz zwischen dem 9-Euro-Ticket und dem regulären Preis, für die drei genannten Monate, zurückgezahlt. Voraussetzung für Nutzung des Online-Portals ist, dass die Jahreskarten-Inhaber ein eTicket mit Chipkartennummer besitzen. Die Antragsstellung auf dem Portal ist dann unkompliziert, die Betreffenden erhalten nach dem Online-Antrag zunächst eine Bestätigung per E-Mail. Die Rückzahlung erfolgt nach positiver Prüfung bis Ende November 2022. 

Kunden, die Jahreskarten auf Papier besitzen, müssen sich bis zum 15. September an das Verkehrsunternehmen wenden, bei dem sie die Fahrkarte gekauft haben. Das könnten z.B. die RhönEnergie oder die Deutsche Bahn sein.

Falls die Antragstellung online nicht klappt, sollten diese Kunden sich ebenfalls mit dem Verkehrsunternehmen in Verbindung setzen, bei dem sie die Fahrkarte gekauft haben. 

Erstattung von Jahreskarten mit Abo

RMV-Kunden, die eine Jahreskarte mit Abonnement haben, müssen nichts tun: Die Verrechnung findet automatisch über die monatliche oder jährliche Abbuchung statt. (pm) +++

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