RMV-Jahreskarteninhaber
Stadt Fulda rät: Erstattung bis 15. September beantragen
Foto: Stadt Fulda
07.09.2022 / FULDA - Die Stadt Fulda weist alle Inhaber von RMV-Jahreskarten ohne Abonnement darauf hin, dass sie die Erstattungen für die Monate Juni bis August 2022 infolge des 9-Euro-Tickets nur dann erhalten, wenn diese bis zum 15. September über das Online-Erstattungsportal des RMV (https://9-euro-ticket-erstattung.rmv.de) beantragt werden.
Alle Betroffenen, die rechtzeitig den Antrag stellen, bekommen dann die Differenz zwischen dem 9-Euro-Ticket und dem regulären Preis, für die drei genannten Monate, zurückgezahlt. Voraussetzung für Nutzung des Online-Portals ist, dass die Jahreskarten-Inhaber ein eTicket mit Chipkartennummer besitzen. Die Antragsstellung auf dem Portal ist dann unkompliziert, die Betreffenden erhalten nach dem Online-Antrag zunächst eine Bestätigung per E-Mail. Die Rückzahlung erfolgt nach positiver Prüfung bis Ende November 2022.
Kunden, die Jahreskarten auf Papier besitzen, müssen sich bis zum 15. September an das Verkehrsunternehmen wenden, bei dem sie die Fahrkarte gekauft haben. Das könnten z.B. die RhönEnergie oder die Deutsche Bahn sein.
Erstattung von Jahreskarten mit Abo
RMV-Kunden, die eine Jahreskarte mit Abonnement haben, müssen nichts tun: Die Verrechnung findet automatisch über die monatliche oder jährliche Abbuchung statt. (pm) +++