Entschädigungen, Ersatzbeförderung
Pilotenstreik bei Lufthansa: Welche Rechte haben Betroffene?
Fotos: Henrik Schmitt
03.09.2022 / REGION -
Streik-Freitag bei der Lufthansa: Die Piloten der Airline hatten bereits im Vorfeld den eintägigen Arbeitskampf angekündigt. Etwa 800 Flüge wurden gestrichen, 130.000 Passagiere sind betroffen. Viele davon hatten versucht, ihren Flug noch umzubuchen. Doch geht das überhaupt so einfach? Und welche Entschädigungen stehen Betroffenen zu? Der ADAC klärt auf.
"Wenn Ihr Flug von einem Streik betroffen ist, sollten Sie schon am Flughafen tätig werden", so der Tipp vom ADAC. Bietet die streikende Airline nicht von selbst einen Ersatzflug an, ist es ratsam, eine Frist zu setzen. "Je näher die geplante Abflugzeit liegt, desto kürzer kann diese sein. Sie können selbst einen Ersatzflug buchen, wenn die Airline nicht reagiert." Außerdem ist es wichtig, Belege für Zusatzkosten, wie selbst gebuchten Ersatzflug, aber auch Kosten für Verpflegung, Getränke oder Hotel, aufzubewahren. "Pauschalreisende sollten sich auch an den Reiseveranstalter wenden. Dieser ist Vertragspartner und daher zuständig."
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Zudem muss der Reiseveranstalter dafür sorgen, dass Fluggäste sicher ihren Urlaubsort erreichen. "Wird der gebuchte Flug wegen eines Streikes annulliert, muss sich der Reiseveranstalter um einen Ersatzflug kümmern. Bietet er Ihnen keine gleichwertige Alternative an, dürfen Sie selbst einen Ersatzflug buchen. Die Kosten können Sie vom Reiseveranstalter ersetzt verlangen. Erreichen Sie wegen eines Streiks bei der Airline Ihren Urlaubsort später als geplant, liegt ein Reisemangel vor. Sie können bei Ihrem Reiseveranstalter den Reisepreis anteilig mindern."
Ersatzbeförderung
"Erreichen Sie wegen eines Streiks bei der Airline Ihren Urlaubsort später als geplant, liegt ein Reisemangel vor. Sie können bei Ihrem Reiseveranstalter den Reisepreis anteilig mindern."
Sind Sie auch vom Pilotenstreik der Lufthansa betroffen? Hier können Sie Ihre Ansprüche prüfen. (ld) +++