Energiesparplan gilt ab 1. September

Weniger hell, weniger warm: Ab heute wird in Städten und Gemeinden gespart!

Licht aus, Heizung runterdrehen, heißt es ab heute
Symbolbild: pixabay

02.09.2022 / REGION - Eigentlich müsste es jetzt doch auch der letzte kapiert haben: Wir müssen und werden Energie sparen - schon unserem Klima und dem eigenen Portemonnaie zuliebe. Angesichts der aktuellen und sich noch verschärfenden Energiekrise soll mit einem ab dem heutigen Donnerstag geltenden Energiesparplan der Strom- und Gasverbrauch in Deutschland gesenkt werden. Eine erste Liste kurzfristiger Maßnahmen gilt ab dem 1. September, eine weitere mittelfristige soll für den 1. Oktober folgen, die aber noch durch den Bundesrat muss.

Wie das Wirtschaftsministerium dazu mitteilt, befinde sich Deutschland durch den russischen Angriff auf die Ukraine weiterhin in einer angespannten Gasversorgungslage. "Die Bundesregierung und das Bundeswirtschaftsministerium tun daher alles, um durch konsequente Maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern die Abhängigkeit von russischen Importen so schnell wie möglich zu reduzieren", die Verordnungen zum Energiesparen seien dabei ein wichtiges Handlungsfeld.

Zu dem Sofortmaßnahmenkatalog gehören konkret folgende Vorschriften: Ladentüren dürfen nicht dauerhaft offenstehen, Leuchtreklamen müssen ab 22 Uhr erlöschen, Denkmäler dürfen nicht angestrahlt werden, in öffentlichen Gebäuden wie Rathäusern, Verwaltungsgebäuden, Bibliotheken und Museen soll nur auf maximal 19 Grad geheizt werden und Flure in öffentlichen Gebäuden sollen ganz unbeheizt bleiben. 

Das Präsidium des Hessischen Städtetages hat sich auf der Grundlage der vom Bund skizzierten Bedarfslage auf konkrete Energiesparmaßnahmen für die Städte verständigt. Die Städte wollen damit die vom Bund wegen der gesetzten Maßnahmen sinnvoll ergänzen. Das Präsidium hat sich auf insgesamt 16 weitere Maßnahmen verständigt.

Kälteres Wasser im Schwimmbad und reduzierte Weihnachtsbeleuchtung


"Dies bedeutet, dass wir die Maßnahmen dynamisch an die Entwicklung des Winters anpassen werden", erklärt der Präsident des Hessischen Städtetages, Fuldas Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld. "Aktuell wollen wir die Schwimm- und Turnhallen geöffnet halten und planen auch die Weihnachtsmärkte durchzuführen. Aber wir werden die Weihnachtsbeleuchtung einschränken und die Wassertemperatur in den Schwimmhallen absenken", so Dr. Wingenfeld. "Dagegen soll zum Beispiel der Betrieb von Eislaufbahnen unterbleiben. Wir sind nicht glaubwürdig, wenn wir die Bevölkerung zum Energiesparen auffordern und dann in der kalten Jahreszeit Energie in Freizeiteinrichtungen unnötig verprassen".

Beschlossene Maßnahmen sollen laufend überprüft und angepasst werden

Priorität 1: Schwimmhallen bleiben geöffnet. Aber: Absenkung der Badewassertemperatur in Schwimmhallen auf 24 Grad Celsius, mindestens jedoch auf 26 Grad Celsius.          

Sport- und Turnhallen für alle Nutzungen weiter geöffnet halten. Aber Absenkung der Raumtemperatur auf 15 Grad Celsius, zumindest jedoch auf maximal 17 Grad Celsius. Abschalten der Warmwasservorhaltung, vorausgesetzt dies ist mit der Trinkwasserhygiene vereinbar.

Städtische Veranstaltungen in zu heizenden Räumen weiter erlauben. Aber: Flächen und Räume zusammenzulegen und somit die zu heizende Fläche reduzieren.       

Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagnen für Bürger, Mieter, Gewerbetreibende, Unternehmen etc. aufsetzen.       

Weihnachtsmärkte finden statt. Aber: Reduzierung der freiwilligen Beleuchtung der Innenstadt (zum Beispiel Weihnachtsbeleuchtung) um 50 Prozent und Verzicht auf die freiwillige Beleuchtung ab spätestens 22 Uhr.  Vorgabe im Platzvergabeverfahren, die eine Beleuchtung nur bis 22 Uhr erlaubt.

Für Beleuchtung, die nicht durch die Stadt erfolgt, gilt die Sensibilisierungskampagne. (Paragraf 8 EnSikuMaV (1) Die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung ist untersagt. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten.  (2) Die Untersagung nach Absatz 1 Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann.)

Betrieb von Freizeiteinrichtungen wie Eislaufbahnen, Schneekanonen, Skihallen, sowie Eissporthallen des reinen Freizeitbetriebs einstellen (gegebenenfalls über Genehmigungsverfahren ausschließen).

Temperaturabsenkung in weiterführenden Schulen auf 19 Grad Celsius  (wie Höchsttemperatur in öffentlichen Gebäuden gemäß Paragraf 8 EnSikuMaV).

Abschaltung von mobilen Luftreinigungsgeräten in Abwägung mit der Pandemie-Situation gemäß den Empfehlungen des Umweltbundesamtes.   

Überprüfung, inwieweit Betrieb stationärer Lüftungsanlagen reduziert oder abgeschaltet werden kann (Gilt nur für Anlage ohne Wärmerückgewinnung).

Betrieb von privaten Heizlüftern und privaten mobilen Klimageräten etc. in öffentlichen Verwaltungen ist ohnehin verboten. Auf Einhaltung achten.       

Schließung der Dienstgebäude zwischen den Jahren soweit möglich (außer Bürgerdienste) bei Nutzung von Homeoffice / Gleitzeit.          

Zentrale Festlegung restriktiver Energiesparmodi / Ausschalten für PC, Laptops und Bildschirme sowie weitere technische Geräte in öffentlichen Verwaltungen.    

Verzicht auf Rasenheizung bei Fußballspielen und -training zumindest in der Spielpause (Hinweis: Rasenheizung vom DFB (3. Liga) / DFL (1. und 2. Liga) vorgegeben.).        

Priorität 2:      

Straßenbeleuchtung: Nachtabsenkung verlängern, soweit möglich und sinnvoll (Empfehlung: Dokumentation, soweit nicht möglich oder nicht sinnvoll). Im Gasmangelnotfall: Straßenbeleuchtung reduzieren        

Abschalten von Nicht-LED-Ampelanlagen in der Nacht soweit möglich und nicht sicherheitsrelevant.

Empfehlung zur Nutzung von Homeoffice an bestimmten Wochentagen (Montag und / oder Freitag), um dann über mehrere Tage den Heizbedarf in öffentlichen Gebäuden bei gleichzeitiger Nachtabsenkung in dieser Zeit verringern zu können.  

Mittelfristig                 

Straßenbeleuchtung auf LED umstellen

Einsatz von LED-Leuchtmitteln in öffentlichen Gebäuden          

Energetische Sanierung der Gebäude. (ci/pm)+++

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