Allgemeinverfügung der Stadt Fulda

Erinnerung: Grill- und Feuerverbot in öffentlichen Anlagen gilt noch immer

Untersagt ist in den genannten Bereichen auch das Entzünden von Grills jedweder Art, das Entzünden von Kerzen, das Entzünden von Kohlen für z. B. Wasserpfeifen u. ä. sowie alle Handlungen, die geeignet sind, Brände auszulösen.
Fotos: Stadt Fulda

20.08.2022 / FULDA - Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Fulda darauf hin, dass die am 21. Juli erlassene Allgemeinverfügung zum Grill- und Feuerverbot in allen öffentlichen Anlagen der Stadt sowie auf Grillplätzen in oder an Waldgebieten weiterhin gilt. Infotafeln an den betroffenen Plätzen weisen darauf hin, beispielsweise am Grillplatz am Gerloser Häuschen.



Die Einhaltung der Verfügung wird engmaschig durch die Stadtpolizei und Mitarbeitende des städtischen Grünflächenamtes kontrolliert, da die Brandgefahr aufgrund der anhaltenden Trockenheit unverändert sehr hoch ist. Diese haben in den vergangenen Wochen leider die Erfahrung gemacht, dass die Schilder oftmals mutwillig entfernt werden und die Stadtpolizei weiterhin Personen beim Grillen antrifft.

Bei Verstoß droht Bußgeld

Die Allgemeinverfügung ist am Samstag, 23. Juli, in Kraft getreten und gilt bis auf Widerruf. Untersagt ist in den genannten Bereichen auch das Entzünden von Grills jedweder Art, das Entzünden von Kerzen, das Entzünden von Kohlen für z. B. Wasserpfeifen u. ä. sowie alle Handlungen, die geeignet sind, Brände auszulösen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro beziehungsweise in Waldgebieten sogar bis 25.000 Euro.

Hier finden Sie den Originaltext der Allgemeinverfügung: https://www.fulda.de/fd/04_Magistratspressestelle/News_und_Veran-staltungen/2022/07_Juli/2022-07-20_Amt_30_-_Allgemeinverfue-gung_Grillverbot.pdf (pm) +++



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