POLIZEIREPORT
Verstoß gegen bayrisches Fischereigesetz - Von der Fahrbahn abgekommen
Symbolbild: O|N
16.08.2022 / RHÖN (BAYERN) -
Verstoß gegen bayrisches Fischereigesetz und Fahrzeug-Zulassungsverordnung
NORDHEIM. Bereits letzte Woche berichtete die PI Mellrichstadt von Aufnahmen einer Wildkamera, auf welchen Angler zu sehen waren, welche widerrechtlich an einem Teich bei Nordheim gefischt hatten. Am Montag konnte an dem betreffenden Teich erneut ein Mann beobachtet werden, wie er um den See ging und sich mit seiner Angel eine gute Stelle zum Fischen suchte. Der Beobachter dieser Situation verständigte die PI Mellrichstadt. Nach dem Eintreffen der Streife vor Ort stellte sich heraus, dass der 27-jährige Fremde weder im Besitz eines gültigen Fischereischeines war, noch eine Berechtigung hatte an dem Teich zu fischen.
Aufgrund dessen kassiert er nun eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das bay. Fischereigesetz. Im Rahmen dieser Sachverhaltsaufnahme fanden die Beamten auch noch heraus, dass der Mann seinen Hauptwohnsitz schon Mitte 2019 nach Deutschland verlagert hatte, sein Fahrzeug aber noch im Ausland zugelassen war. Weil er die Pflicht versäumt hatte die Zulassung in Deutschland vorzunehmen, erhält er eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung.
Vorsorgliche Unfallmeldung
Von der Fahrbahn abgekommen
Wildunfälle
MELLRICHSTADT. Im Dienstbereich der PI Mellrichstadt ereigneten sich im Verlauf der vergangenen Woche insgesamt 15 Wildunfälle. Die Zusammenstöße wurden hierbei überwiegend durch Rehe, einen Hasen und einen Waschbär hervorgerufen. Nach ersten Schätzungen belaufen sich die Sachschäden auf insgesamt ca. 32.000 Euro. Sämtliche Fahrzeugführer blieben glücklicherweise unverletzt. Die zuständigen Jagdpächter wurden informiert. +++