Durchgang verboten
Abkürzung für Fußgänger vom Tageberg in die Innenstadt ist seit Jahren gesperrt
Fotos: Christopher Göbel
06.08.2022 / BAD HERSFELD -
"Es ist ein Unding, dass ein Fußweg, der von der Fritz-Rechberg-Straße in die Meisebacher Straße und damit zur nächstgelegenen Bushaltestelle führt, seit Jahren nicht begehbar ist", so ein erboster O|N-Leser, der in der angrenzenden Michael-Schnabrich-Straße wohnt. O|N hat bei der Stadt Bad Hersfeld nachgefragt.
Laut Ebert sind in den vergangenen fünf bis sieben Jahren mit finanziellem Aufwand in sechssetelliger Höhe folgende Verbindungen repariert oder erneuert worden:
- Zwei Verbindungswege Sonnenblick - Mühlestraße im Stadtteil Asbach
- Verbindungsweg Pommernweg im Stadtteil Eichhofsiedlung
- Verbindungsweg Lappenlied - An der Sommerseite - Schlippental
- Verbindungsweg Wilhelm-Engelhardt-Straße - Lappenlied
- Verbindungsweg Friedhof - Schulweg im Stadtteil Petersberg
- Verbindungsweg Pappelweg - E-Neukauf im Stadtteil Johannesberg
- Verbindungsweg Friedrich-Wagner-Straße - Homberger Straße
Umplanung sind nötig
Da ein wie bisher angelegter Treppenweg aus technisch-wirtschaftlicher Sicht nicht zielführend und nachhaltig sei, wurde ein Konzept mit einem Treppenturm entwickelt, idealerweise mit Standard-Fertigteilen. "Diese Lösung ist nun von einem Systemanbieter nicht mehr verfügbar, sodass umgeplant werden muss. Diese Planungen laufen derzeit. Mitte 2022 sollte eine Vorzugslösung gefunden sein", sagt Ebert. Eine bauliche Umsetzung sei allerdings aufgrund der genannten Finanzlage nicht vor 2024 zu erwarten.Bei den Verbindungswegen zwischen Kielsbergstraße und Sonnenblick sowie zwischen Am Lax und Meisebacher Straße (Schulweg) seien die Planungsphasen abgeschlossen. Die Umsetzung sei noch in 2022 geplant. Der Verbindungsweg zwischen Douglasienweg und Ligusterweg ist laut Ebert Planung und mit der Umsetzung werde in 2023 gerechnet.
Sperrung der Wege aus Gründen des Haftungsrechtes
"Die Stadtverwaltung muss mögliche Gefahren für Nutzerinnen und Nutzer präventiv ausschließen, indem sie Wegeverbindungen teilweise oder sogar vollständig aus der Nutzung nimmt, wenn es aufgrund von Art und/oder Umfang kurzfristig nicht gelingt, Gefahrenstellen durch Reparaturen oder durch Deckenerneuerungen beziehungsweise grundhafte Erneuerungen zu entschärfen", so Ebert. Oftmals handele es sich um hochgedrückte Asphalt- und Pflasterbeläge durch Bewuchs aus (privaten) Nachbargrundstücken, Setzungen, verschobene Treppenstufen oder Asphaltausbrüche. "Bei derartigen Schadensbildern muss entweder auf räumlich begrenzte Schäden durch Absperrungen reagiert, oder - wenn der Umfang zu groß ist - eine Komplettsperrung vorgenommen werden. Die öffentliche Nutzung weiter zuzulassen, ist in den beschriebenen Situationen aus Gründen der Verkehrssicherung nicht zulässig. Da eine Freigabe zur ,Nutzung auf eigene Gefahr' rechtlich nicht Bestand hat, ist die Schließung nach Prüfung der Sachlage aus Haftungsgründen anzuwenden", so der Pressesprecher. Stadtverwaltung beklagt Zustand
Auch die Stadtverwaltung beklagt diesen Zustand, der allerdings aufgrund der Mittelsituation bei Unterhaltung und Investitionen nur schwer und sehr langfristig schrittweise abzumildern ist. "Die Verwaltung ist aber hier nicht das Maß der Dinge. Klar ist: Die Finanzhoheit liegt bei den Stadtverordneten, die ohnehin schon Abwägungen und Prioritätensetzungen über viele hunderte Haushaltspositionen finden müssen."Das Spektrum sei in Bezug auf die Treppen- und Verbindungswege auch sehr breit: "Einige Verbindungswege sind in der Tat viel frequentiert, andere werden täglich nur von wenigen Personen benutzt. Dort ist der gesellschaftliche Nutzen einer Sanierung mit (oft topographie-bedingt) hohen Kosten, zumal in Zeiten knapper Mittel, eher gering", sagt Ebert. (Christopher Göbel) +++