Luftfahrzeuge für die Gefahrenabwehr
Feuerwehrverbände fordern dringend Verbesserung der Einsatzmöglichkeiten
Archivbilder: O|N/Hans-Hubertus Braune
29.07.2022 / REGION - Die Einsatzmöglichkeiten von Luftfahrzeugen für die Gefahrenabwehr in Deutschland müssen nach Erkenntnissen von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz dringend verbessert werden. Insbesondere müssen Hubschrauber, Drohnen und Flächenflugzeuge einsatztaktisch und kommunikationstechnisch besser eingebunden werden.
In einem gemeinsamen Positionspapier geben die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) und der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) Ratschläge für entsprechende Regelungen. Ziel ist es nach den Worten von vfdb-Präsident Dirk Aschenbrenner und DFV-Präsident Karl-Heinz Banse, für den Einsatz der Feuerwehren und der anderen Mitwirkenden in der Gefahrenabwehr Hilfestellung sowohl für den Alltag als auch für die Vorbereitung zu geben.
"Der Einsatz von Luftfahrzeugen in der Gefahrenabwehr insbesondere bei Flächenlagen, aber auch bei ungewöhnlichen Ereignissen in exponierten Gebieten ist aktueller denn je", betonen DFV und vfdb. Besonders drastisch sei dies bei der Starkregenkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr deutlich geworden. Aber auch die jüngsten Wald- und Vegetationsbrände hätten die Defizite aufgezeigt.
Verbessert werden müssen nach Auffassung der Experten auch die Möglichkeiten für die Zusammenarbeit und Nutzung aller Betreiber sowohl in der Luft wie auch der Bedarfsträger und Einsatzkräfte am Boden. Die Einsatzmöglichkeiten und -grenzen müssten zudem Teil der Ausbildung sein. "Dazu ist der Ausbau der bisher viel zu wenigen Ausbildungsstellen nötig, und es müssen weitere Möglichkeiten geschaffen werden", so die Anregung in dem Positionspapier. Als mögliches Vorbild werden andere EU-Länder wie zum Beispiel Frankreich genannt, das mit seiner Zivilschutzschule in Valabre in Europa die zentrale Aus- und Fortbildungsrolle im Luftfahrzeugeinsatz zur Gefahrenabwehr übernommen habe.
Mindestens 2.000 Liter Wasser als Außenlast
Notwendig sei unter anderem eine Transportfähigkeit von mindestens 2.000 Liter Wasser als Außenlast und eine Aufnahmefähigkeit von mindestens sechs voll ausgerüsteten Einsatzkräften sowie weiteren Geräten sowie die sofortige Einsatzmöglichkeit einer Winde zur Rettung von Menschen aus gefährdeten Lagen. Als erforderlich wird außerdem die Transportmöglichkeit von liegenden Patienten mit entsprechender notfallmedizinischer Ausstattung sowie die Möglichkeit der Bilddatenerzeugung sowohl als Video- wie Infrarot mit Datenübermittlung zu den Bodenkräften genannt.Als "nicht zielführend" nennt das Positionspapier für Deutschland den Einsatz von Löschflugzeugen, da sie nur in wenigen der Aufgabengebiete eingesetzt werden können. Das Positionspapier "Einsatz von Luftfahrzeugen in der Gefahrenabwehr" steht unter https://www.feuerwehrverband.de/fachliches/publikationen/positionen/ online . (pm) +++
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