Am Amtsgericht

Fahrlässiges Handeltreiben mit Cannabis? Drei Inhaber angeklagt

Hanf ist eine Kulturpflanze, die seit Jahrtausenden genutzt wird
Symbolfoto: O|N/Marius Auth

21.07.2022 / FULDA - Die Staatsanwaltschaft Fulda hat in dem Verfahren gegen drei Inhaber eines CBD-Produkte vertreibenden Unternehmens Anklage zum Amtsgericht Fulda wegen des Verdachts des fahrlässigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Cannabis) erhoben.



Die Angeschuldigten vertreiben insbesondere Produkte aus EU-zertifizierten Cannabispflanzen, die durch sie selbst im Raum Fulda angebaut werden. Die Staatsanwaltschaft Fulda legt den Angeschuldigten zur Last, die ihnen bei diesem Vorgehen obliegenden Sorgfaltspflichten verletzt zu haben, indem sie – trotz objektiv bestehender Möglichkeit – nicht erkannt hätten, dass insgesamt vier der von ihnen vertriebenen Produkte einen THC-Gehalt aufgewiesen hätten, der geeignet gewesen sei, einen Rauschzustand zu erzeugen, weshalb ein Missbrauch zu diesem Zweck durch Käufer nicht auszuschließen gewesen sei. Hierdurch hätten sich die Angeschuldigten des fahrlässigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln hinreichend verdächtig gemacht. (pm) +++

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