Illegal gebaute Immobilie
Großer Diskussionsbedarf: Gemeinde darf nicht kaufbar werden
Foto: Privat
19.07.2022 / EICHENZELL -
Die in der Wilhelmstraße illegal errichtete Immobilie führt seit Wochen zu viel Diskussionsbedarf in der Gemeindepolitik. Das Gebäude wurde völlig anders als genehmigt gebaut, der Investor fordert dies zu dulden, da die Bauart aus seiner Sicht vorteilhafter wäre und die Abweichung und die ausgebliebene Vertragsänderung mit der Gemeinde ein angebliches Versehen gewesen wäre.
Dem widerspricht Joachim Weber, Fraktionsvorsitzender der Bürgerliste aufs Schärfste: "Das Verhalten des Bauherrn beleidigt uns als diejenigen, die Verantwortung in der Gemeinde tragen. Es handelt sich nicht um kleine Abweichungen, sondern um ein vorsätzliches und mit vollem Wissen völlig anders gebautes Gebäude. Sowohl Dachform, Kubatur, Wohnungszuschnitte, Parkplätze und Höhen sind anders. Der Bauherr hat im vollen Bewusstsein und vorsätzlich ein völlig anderes Gebäude entstehen lassen als das, was wir genehmigt haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob irgendetwas schöner, besser oder anders ist. Auch die geführte Besichtigung des Investors durch das Objekt werden daran nichts ändern. Der Investor hat uns vorsätzlich getäuscht, bewusst rechtswidrig gehandelt und erwartet von uns als Gemeindevertreter, dass wir das nachträglich legalisieren."
Aus Sicht der Bürgerliste befindet sich die Gemeindepolitik in einer sehr schwierigen Situation. Auf der einen Seite geht es um eine wertvolle Bausubstanz und dringend benötigten Wohnraum, auf der anderen Seite um eine Gleichbehandlung aller Bauherren, die mit Bauanträgen Ihre Bauprojekte oder Veränderungen beantragen.
"Können uns nicht kaufen lassen"
"Wir sind in der glücklichen oder je nachdem, wie man es sieht, in der schwierigen Lage, dass durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan alleine die Gemeindevertretung entscheidungsbefugt ist. Ich empfehle dem Gemeindevorstand und Bürgermeister Rothmund, sich auf keine Deals mit dem Bauherren einzulassen, denn diese sind aus meiner Sicht nicht mehrheitsfähig. Auch die Ideen, das Fehlverhalten durch ein paar Euro Bußgeld zu legalisieren sind den Bürgern nicht zu vermitteln. Bei einem Investitionsvolumen von geschätzten drei bis vier Millionen sind die maximal 50.000 Euro, die der Landkreis als Bußgeld verhängen kann, für den Investor nur ein müdes Lächeln wert."