Am Rückweg vom Simmelsberg
Angeschwipst aufs Pferd: O|N trifft den nächtlichen Reiter aus dem Altstadtviertel
Fotos: André Gerber
19.07.2022 / FULDA -
"Wer reitet so spät durch Nacht und Wind..." - so oder so ähnlich kommt es einem in den Sinn, denkt man an einen abendlichen Ausritt eines Fuldaers am Sonntag zurück, der sogar die Ordnungshüter auf den Plan rief (O|N berichtete bereits). "Ich war zunächst den ganzen Tag mit meinem Pferd Beluna im Freien unterwegs", erklärt Robert Frohnapfel gegenüber OSTHESSEN|NEWS. Gegen Mittag machte er sich auf den Weg in die Rhön. Das Ziel: die Simmelsberghütte bei Gersfeld (Landkreis Fulda). Bei seinem Rückritt legte er dann in der Domstadt einen spontanen Stopp im beliebten Kneipenviertel ein.
Doch zurück auf Anfang. Los ging es zunächst gegen 14 Uhr von Fulda aus. Die Route umfasste knapp 30 Kilometer. "Wir waren etwas über vier Stunden unterwegs und legten immer mal Zwischenstopps ein", so der 35-Jährige. An der Berghütte angekommen, zischte Frohnapfel vor Ort das ein oder andere alkoholische Getränk weg. "Dann ging es wieder nach Hause zurück über Weyhers, Dietershausen, Loheland und eben Richtung Fuldaer Innenstadt."
Erinnerungsfotos mit dem Pferd
Im Bermuda-Dreieck sorgte der Reiter für interessierte Gesichter. "Bei der Windmühle wurde ich von ein paar Menschen angesprochen, die Bilder mit dem Pferd machen wollten. Also habe ich einen spontanen Halt eingelegt. Es ist echt irre, was ich den Menschen teilweise für eine Freude bereiten konnte an dem Abend." Beluna habe sich dabei laut Besitzer "absolut ruhig verhalten". Frohnapfel weiter: "Viele Pferde sind gar nicht in der Lage solche Ausflüge zu machen, beispielsweise durch Boxenhaltung. Sie sind diese Eindrücke eben nicht gewöhnt."Der etwas andere Polizei-Einsatz
So weit - so gut. Gegen 23 Uhr schließlich die Überraschung: Polizeikontrolle. Zwei Beamte stellten den nächtlichen Ausritt durch die Innenstadt infrage. "Ich wüsste nicht, dass ich etwas falsch gemacht habe. Es gibt kein Gesetz, dass man nicht alkoholisiert reiten dürfe", gibt Frohnapfel an. "Letztendlich wurde ich gebeten, den restlichen Heimweg zu laufen, anstatt zu reiten." Auch ein Alkoholtest folgte. "Das Ergebnis ist mir aber noch nicht bekannt."In der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind tatsächlich keine Grenzwerte für den Alkoholkonsum eines Reiters angegeben. Darin heißt es aber unter anderem in § 28 Abs. 2 StVO:
Foto: privat