"Lebendige Zentren"
Stadt startet mit Förderung privater Maßnahmen "Südliche Altstadt"
Foto: Screenshot Stadt Schlitz
13.07.2022 / SCHLITZ -
Um im Rahmen des Förderprogramms "Lebendige Zentren" Investitionen privater Eigentümer anzuregen, sollen im Fördergebiet "Südliche Altstadt" der Stadt Schlitz finanzielle Anreize für kleinere private Einzelmaßnahmen gewährt werden.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlitz hat in ihrer öffentlichen Sitzung die Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen aus der Städtebauförderung für die Modernisierung, Instandsetzung, Umnutzung und barrierefreie Gestaltung von Geschäftsflächen, Wohngebäuden und Fassaden mit Relevanz für den öffentlichen Raum sowie für die Entsiegelung privater Freiflächen und für klimagerechtes Bauen im Privatsektor im Rahmen des Städtebauförderprogramms "Lebendige Zentren" beschlossen.
Energieeffizienz und Klimaschutz spielen eine wichtige Rolle
Mit dem Förderprogramm "Lebendige Zentren" unterstützen Bund und Land die Kommunen bei der Aufgabe, Versorgungsangebote zu sichern und weiterzuentwickeln, bestehenden Wohnraum zu qualifizieren und das baukulturelle Erbe zu erhalten. Auch Energieeffizienz und Klimaschutz spielen dabei eine wichtige Rolle, denn ein gesundes Stadtklima, kurze Wege und einladende Stadträume mit Funktions- und Angebotsvielfalt sind wichtige Standortfaktoren.Zielsetzung der Anreizförderung ist, das Fördergebiet als zentralen Versorgungs-, Wohn- und Arbeitsstandort sowie als Zentrum für ein gastronomisches, kulturelles und auch touristisches Angebot der Stadt Schlitz auch durch private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zu stärken und langfristig in seiner Funktionsfähigkeit zu sichern.
Über die Auflegung einer Anreizförderung sollen damit private Eigentümer angeregt werden, kleine private Einzelmaßnahmen zur Modernisierung, Instandsetzung, Umnutzung und barrierefreien Gestaltung von Geschäftsflächen, Wohngebäuden und Fassaden mit Relevanz für den öffentlichen Raum sowie zur Entsiegelung privater Freiflächen und zu klimagerechtem Bauen mit finanzieller Unterstützung durch die Fördermaßnahme umzusetzen.
Zuschüsse für umfassende Gebäudemodernisierungen
Neben dieser Anreizförderung besteht im Rahmen der Fördermaßnahme für Hauseigentümer im Fördergebiet im Einzelfall die Möglichkeit, Zuschüsse für umfassende Gebäudemodernisierungen zu erhalten. So können z. B. sanierungsbedürftige Bauten vollumfänglich instandgesetzt werden. Hierdurch soll die bestehende Bausubstanz aufgewertet und damit ein Beitrag zur Schaffung zeitgemäßen innerstädtischen Wohn- oder Geschäftsraums geleistet werden.Anträge auf Zuschüsse aus der Anreizförderung können ab sofort bei der Stadt Schlitz gestellt werden. Gerne kann man sich auch zur Vereinbarung eines Beratungstermins vor Ort an das beauftragte Kernbereichsmanagement wenden: Mathias Olschewski von der Gesellschaft für Stadtentwicklung und Städtebau mbH unter der Telefonrufnummer 06241 92055-30, E-Mail-Adresse gsw@gsw-worms.de. Ansprechpartner bei der Stadt Schlitz ist Herr Martin Wedler unter der Telefonrufnummer 06642/970-20, E-Mail-Adresse: martin.wed-ler@schlitz-hessen.de . Die beiden Richtlinien können auf der Homepage der Stadt Schlitz unter Aktuelles/Städtebauförderung Lebendige Zentren ISEK/Förderung von Privatmaßnahmen eingesehen und downgeloadet werden. (pm) +++
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