Rechtskräftiges Urteil

AfD-Landtagsabgeordneter Schenk muss 100 Euro Corona-Bußgeld zahlen

Der AfD-Landtagsabgeordnete Gerhard Schenk wurde zu einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro verurteilt.
Archivfoto: O|N

14.06.2022 / BAD HERSFELD - Erneute juristische Niederlage für den AfD-Landtagsabgeordneten Gerhard Schenk. Nachdem der Politiker im November 2020 vor einer Kreistagssitzung keine Maske wie vorgeschrieben getragen hatte, muss er nun zum wiederholten Mal 100 Euro Bußgeld zahlen. Das geht aus einem Beschluss des Frankfurter Oberlandesgerichtes vom Montag hervor.



Damit wies das OLG einen Antrag des Landtagsabgeordneten zurück, der eine Beschwerde gegen das Maskenurteil des Bad Hersfelder Amtsgerichtes einreichte. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig. Das OLG nannte dabei Schenks Namen nicht - ein Sprecher der AfD-Landtagsfraktion erklärte, dass die Person nicht als Landtags-, sondern als Kreistagsabgeordneter in dem Gebäude aufgetreten sei. Schenk musste bereits in der Vergangenheit für mehrere Verstöße Bußgelder bezahlen. Im März dieses Jahres hatte er im Amtsgericht Masken für wirkungslos erklärt und legte zudem ein Attest vor, was laut der Richterin allerdings keine Begründung beinhaltete. (kku) +++

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