"Es war der Fuchs"
Nutztierhalter werfen Umweltministerium Schwindel bei Wolfsnachweisen vor

Archivbilder: O|N
10.06.2022 / REGION - Der Unmut bei einigen Nutztierhaltern in der Region wächst, einige von ihnen werfen dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) nun vor, "Zahlen zu manipulieren": Der Vorwurf: Obwohl in den Jahren 2021/2022 bisher über 630 Wolfssichtungen oder Nutztierrisse in Hessen gemeldet wurden (und damit so viele wie nie zuvor), bestätigte das zuständige HLNUG lediglich 240 Fälle als gesicherte Wolfsnachweise.
Darunter fallen hauptsächlich genetische Nachweise, beispielsweise von Kot entnommen, oder "aussagekräftige, überprüfbare Fotos mit verifizierbarem Standort." Bei rund 50 Meldungen über Nutztierrisse und zahlreichen weiteren Wildtierrissen- teilweise wurden bei den Angriffen mehrere Tiere getötet – gingen, laut HLNUG-Statistik, nur fünf tote Schafe und knapp 20 Wildtiere auf die Kappe von Wölfen.
630 Überprüfungen in 2021/2022
Zum Vergleich: Im Jahr 2019 wurden etwa 70 Proben bewertet, dabei wurden 13 Nutztierangriffe bestätigt, über 30 Nachweise fielen auf Wildtierrisse, Losung, Totfunde sowie Bildmaterial. Ein geringer Teil der entnommenen Proben konnte nicht ausgewertet werden, für weitere, wenige Fälle, waren beispielsweise Hunde verantwortlich.Obwohl, anders als in 2019, mittlerweile mehrere Wölfe in Hessen als sesshaft gelten, werden weit weniger Nutztierrisse bestätigt als noch vor drei Jahren. Woran das liegen könnte: Beim Blick auf die HLNUG-Statistik zeigt sich, dass viele Proben, welche von offiziellen Rissgutachtern an Kadavern entnommen werden, einfach nicht bestimmbar sind, die DNA-Analyse keine Artbestimmung mehr möglich macht.
"Es war der Fuchs"
Offiziell heißt es von Seiten des HLNUG: "Obwohl es mehr Wölfe gibt, ist die Zahl der bestätigten Nutztierrisse seit drei Jahren gesunken – Hessens Wölfe jagen offenkundig fast ausschließlich Wild."
Wird tatsächlich gemauschelt?
Einige Landwirte, Jäger und Nutztierhalter aus dem Raum Hersfeld-Rotenburg, aber auch aus dem Landkreis Fulda, sehen die Zahlenentwicklung skeptisch, immer häufiger werden Rufe laut, dass das HLNUG Wolfsrisse verschweige – Beweise dafür gibt es allerdings nicht.Das sagt das Ministerium zu den Vorwürfen
Hierzu schreibt das HLNUG: "Eine B-Beprobung wird durch die Wolfsberaterinnen und Wolfsberater des HLNUG grundsätzlich nicht behindert. Es ist zu beachten, dass ausschließlich eine durch das HLNUG amtlich angeordnete Beprobung und Untersuchung im Nationalen Referenzlabor im Rahmen des Wolfsmonitorings berücksichtigt werden kann. Ausschließlich auf diesem Wege können an Nutztierkadavern amtlich anerkannte Wolfsnachweise erbracht werden und diese ggf. Grundlage für die Beantragung von Ausgleichszahlungen sein. Zusätzlich zu dieser für die Tierhaltenden kostenfreien genetischen Analyse besteht das Angebot, den oder die Kadaver von Nutztieren mit Verdacht auf Tötung durch einen großen Beutegreifer im Landesbetrieb Hessisches Landeslabor ausführlich und für die Tierhaltenden ebenfalls kostenfrei untersuchen zu lassen. Es erfolgt eine umfassende pathologisch-anatomische, pathologisch-histologische, mikrobiologische und molekularbiologische Untersuchung als Service für die Tierhaltenden. Der Transport des Kadavers in das Landeslabor wird hierbei durch das Wolfszentrum Hessen organisiert. Die Untersuchung im Landeslabor wird den Tierhaltenden angeboten und ist nicht verpflichtend. Eine Untersuchung gegen den Willen der Tierhaltenden erfolgt nicht." (mr) +++