Polizei, Zoll und Feldjäger der Bundeswehr
Jede Menge Mängel bei Großkontrollen des gewerblichen Güterverkehrs
Fotos: PPOH
14.05.2022 / KIRCHHEIM -
Im Rahmen des seitens der Direktion Verkehrssicherheit und Sonderdienste des Polizeipräsidiums Osthessen initiierten Aktionstags zu den Schwerpunktthemen "Kleintransporter" und "technische Unterwegskontrolle" stellten die Kontrollkräfte zahlreiche verkehrssicherheitsrelevante Beanstandungen fest. Insgesamt wurden 82 Personen und 68 Fahrzeuge kontrolliert. In vier Fällen musste wegen des "Fahrens ohne Fahrerlaubnis" Strafanzeige erstattet werden.
Außerdem wurden 27 Verkehrsordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht, zwei Verfahren zur Vermögensabschöpfung angeregt, fünf Verwarnungsgelder erhoben und neun Kontrollberichte wegen Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Güterverkehr vorgelegt. Wegen technischer Verstöße wurden sieben Mängelanzeigen gefertigt. In sechs Fällen musste die Weiterfahrt untersagt werden.
Über den Tag hinweg wurde ein breites Spektrum unterschiedlichster Fahrzeuge kontrolliert - angefangen bei Klein-Lkw und Kastenwagen, über Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen des gewerblichen Güterverkehrs mit bis zu 40 Tonnen Gesamtmasse, bis hin zu zwei Großraum- und Schwertransporten. Diesen Beiden musste wegen gefährlicher Verstöße gegen unterschiedliche Vorschriften des Straßenverkehrsrechts unmittelbar die Weiterfahrt untersagt werden.
Zusätzlich wurden Maßnahmen zur Nachsicherung der Ladung polizeilich angeordnet und eine Aufforderung zur Beseitigung technischer Mängel ausgestellt.
Auch diesem Transport wurde deshalb die Weiterfahrt untersagt. Der Fahrer musste den Großraumtransport umladen und die Ladung nachsichern. Nach verkehrspolizeilicher Abnahme am Donnerstag (12.05.) konnte die Weiterfahrt schließlich gestattet werden.
Bei beiden Großraum- und Schwertransporten wurden Ordnungswidrigkeitsanzeigen jeweils gegen Fahrer, Verlader und Halterverantwortliche vorgelegt, die Regelbußen im dreistelligen Eurobereich und Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg zur Folge haben werden. Im Fall der unterdimensionierten Sattelzugmaschine wird wegen der erheblichen Achslastüberschreitung und der damit verbundenen Ungeeignetheit des Transportfahrzeugs, zusätzlich eine vermögensabschöpfende Maßnahme nach dem Ordnungswidrigkeitsrecht angeregt. Diese kann seitens der Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel ein deutlich vierstelliges Bußgeld zur Folge haben. Das Gesamtergebnis der Kontrollen macht erneut deutlich, dass im Sinne der Verkehrssicherheit auch künftig auf derartige Aktionstage nicht verzichtet werden darf.(pm)+++