Angst vor Wählerzorn
Windräder: Bundesregierung will Mindestabstand zu Wohngebieten kippen
Symbolbilder: Pixabay
12.05.2022 / REGION -
Bündnis 90/Die Grüne, SPD und FDP setzen auf den Ausbau von erneuerbarer Energie. Besonders die Windkraft soll zügig ausgebaut werden. Um das Vorhaben voranzutreiben, will die Ampel nun den Mindestabstand der Anlagen zu Wohnsiedlungen abschaffen. Damit bricht sie in Teilen ein erst kürzlich gegebenes Versprechen.
1.000 Meter: Näher dürfen Windräder in Hessen nicht an Ortschaften liegen, eine andere Regel gilt nur für einzelne Gehöfte oder Weiler. Hier können die riesigen Energieerzeuger sogar in einem Abstand von 600 Metern errichtet werden. Die Vorgaben in Hessen bezüglich des Mindestabstandes sind klar definiert, andere Bundesländer, etwa Thüringen, haben hingegen keine Regelungen getroffen.
Länderöffnungsklausel wurde erst vor rund zwei Jahren eingeführt
Dieses Versäumnis möchte die Regierung nun nutzen: Wer bisher auf Mindestabstand verzichtet hat, soll dies auch künftig tun. Aus einem Referentenentwurf geht hervor: "Die bisherige Länderöffnungsklausel in § 249 Absatz 3 BauGB zur Einführung landesgesetzlicher Mindestabstände für Vorhaben nach § 35 Absatz 1 Nummer 5 BauGB, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, soll aufgehoben werden." Das Recht der Länder (einst von Minister Robert Habecks Vorgänger Peter Altmaier auf den Weg gebracht), Abstände bisher selbst zu bestimmen, würde demnach entfallen, lediglich bereits bestehende Vorschriften, wie etwa in Hessen vorhanden, sollen "vorerst fortgelten können".Öffentlich werden sollte die geplante Gesetzesänderung eigentlich erst nach den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen: Weil die Ampel-Regierung Gegenwehr von den Wählern fürchtet, soll der Entwurf erst am 18. oder am 25. Mai im Kabinett besprochen werden.