"Schnelle und unbürokratische Hilfe!"
Wie organisiert Hessen die Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen?
Archivfotos: O|N
05.03.2022 / REGION -
Die Hessische Landesregierung hat ein Verfahren beschlossen, wie die Aufnahme und Unterbringung ukrainischer Geflüchteter in Hessen organisiert wird. Auch wenn es sich nicht um Asylbegehrende handelt, ist es aus Sicht des Landes Hessen wichtig, dass Geflüchtete aus der Ukraine den Bundesländern über das etablierte EASY-System zugewiesen werden.
Größere Personengruppen, die nicht bei Verwandten oder direkt in kommunalen Einrichtungen unterkommen können, werden zunächst in der Erstaufnahmeeinrichtung in Hessen (EAEH) aufgenommen. Hier wird ihre Identität festgestellt, außerdem erfahren die Geflüchteten medizinische Behandlung und erhalten ein Impfangebot. Die Menschen, die privat oder in Kommunen unterkommen, sollen sich bei der zuständigen Meldebehörde registrieren und nach Inkrafttreten des EU-Ratsbeschlusses zur Massenzustrom-Richtlinie bei der Ausländerbehörde die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beantragen. Im Bedarfsfall können sie Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Hintergrund Erstaufnahme
In der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes werden Ausländerinnen und Ausländer untergebracht und versorgt, die einen Asylantrag bzw. einen Antrag auf die Gewährung von internationalem Schutz gestellt haben. Dementsprechend werden hier gemäß § 44 AsylG im Prinzip nur Asylsuchende und –antragsteller aufgenommen.Verteilungsregelungen für Hessen
Bisher beträgt die Anzahl von ukrainischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, die bereits nach Hessen gekommen sind, wenige hundert Menschen. Nach welcher Aufteilung nach Deutschland kommende Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine verteilt werden, steht bis jetzt noch nicht fest. In der Regel erfolgt die Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel, so dass Hessen 7,4 Prozent der in Deutschland registrierten Flüchtlinge aufnehmen und unterbringen wird. Für die koordinierte Verteilung ist eine lückenlose Registrierung der nach Deutschland kommenden Ukrainerinnen und Ukrainer notwendig. Menschen aus der Kriegsregion können nach Inkrafttreten des EU-Beschlusses bereits in der kommenden Woche eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 Aufenthaltsgesetz erhalten, wodurch sie auch Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Geflüchtete Menschen werden den Landkreisen und kreisfreien Städten in Hessen nach Richtlinie des hessischen Landesaufnahmegesetzes (LAG) zugewiesen. Die Aufnahmequote der Landkreise und kreisfreien Städte wird durch Rechtsverordnung der Landesregierung bestimmt. Dabei wird insbesondere die Einwohnerzahl berücksichtigt. Die Zuweisung an die kreisangehörigen Gemeinden obliegt dann dem Kreisausschuss. (pm) +++