Kritik an Bund, Land und Polizei

Autobahngegner klagen an: A49-Ausbau unter Schlampereien und Lügen?

Laut den A49-Gegnern wurde beim Ausbau des Weiterbaus der A49 getrickst und gelogen. Dieses "Unrecht" machen die selbsternannten Aktivisten nun in einem "Danni-Kalender" öffentlich.
Symbolbilder: O|N / Carina Jirsch

02.03.2022 / HOMBERG (OHM) - "Rechtsverstöße, Lügen und Schlampereien": Laut den A49-Gegnern wurde beim Ausbau des Weiterbaus der A49 getrickst und gelogen. Dieses "Unrecht" machen die selbsternannten Aktivisten nun in einem "Danni-Kalender" öffentlich - im Fokus stehen dabei unter anderem Polizisten, die Planfeststellungsbehörde oder Bund und Land.



"Offenkundig soll der Bau der A49 wider alle Vernunft durchgesetzt werden. Anders sind die vielen Schwärzungen und Unwahrheiten nicht zu erklären, die aufzeigen, dass dieser Autobahnausbau weder finanziell noch umweltpolitisch zu verantworten ist", heißt es vonseiten der Danni AG.

Kritik an hessischen Grünen

Beispielsweise seien Finanzierungen trotz Lücken und Mängel genehmigt worden: "Trotz massiver Vorwürfe des Bundesrechnungshofes zu den Finanzierungsunterlagen gibt der Bundestag 2017 das Geld für den Ausbau der A49 frei. Er zieht damit keine Konsequenzen daraus, dass "absichtliche Lücken und Mängel" festgestellt wurden. Später ahndet der nicht, dass die mit der Freigabe verbundenen Auflagen nicht eingehalten werden."

Die hessischen Grünen stehen in der Kritik: Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte im Juni 2020, dass der Planfeststellungsbeschluss fehlerhaft ist und wies darauf hin, dass die wasserrechtlichen Erlaubnisse jederzeit widerrufen werden können. Doch Tarek Al-Wazir habe behauptete, dass es keine Möglichkeiten gebe, den Bau zu stoppen. Zudem seien Verträge geschwärzt worden: "Am 25. August 2020 wird der ÖPP-Vertrag zum Ausbau der A49 unterschrieben. Allerdings hatte das Bundesverwaltungsgericht im Juni 2020 geurteilt, der Planfeststellungsbeschluss wäre bezüglich der europäischen Wasserrrahmenrichtlinie fehlerhaft."

"Gefälschte Zahlen"

Auch das Verhalten der Polizei wird von den Ausbaugegnern bemängelt: "Um die immense Summe an Einsatzstunden zu rechtfertigen, wurden immer wieder Gewalttätigkeiten der Aktivisten behauptet. In der nicht-öffentlichen und auch nicht gestreamten Sitzung des hessischen Innenausschusses zum Polizeieinsatz kamen die tatsächlichen Zahlen ans Licht: Bei ca. 1.000.000 Einsatzstunden an ca. 70 Einsatztagen wurden zwar 87 Verletzungen von Polizeibeamten gemeldet, allerdings waren davon nur 19 auf die Einwirkung von Aktivisten zurückzuführen. Demgegenüber steht eine erheblich größere Zahl an dokumentierten Verletzungen, die durch Polizisten verursacht wurden.

Zudem sei ein Bauer zum Aufbau des Logistikzentrums in der Nähe des Dannenröder Forstes kurzfristig enteignet worden. Versammlungen gegen den Ausbau der A49 seien ohne Angabe von Gründen aufgelöst worden, Taser sollen in rund 20 Meter Höhe entgegen der Einsatzvorschriften verwendet worden sein. 

Darüber hinaus sollen falsche Aussagen von Polizisten dazu geführt haben, dass Ausbaugegnerin Ella zu 27 Jahren Haft verurteilt worden ist: "Die unbekannte Aktivistin "Ella" wurde nicht aufgrund von Beweisen, sondern allein aufgrund von Zeugenaussagen von Polizisten zu 27 Monaten Haft verurteilt. Diese Zeugenaussagen waren dabei in sich widersprüchlich und sie deckten sich nicht mit den Videos. Dass sie von anonymen und vermummten Polizisten getätigt wurden, ist nur einer von vielen Skandalen in diesem Prozess. Es ist nicht der erste, aber der bisher gravierenste Fall von der Kriminalisierung von Klimaprotest."

"Planfeststellungsbehörde nimmt Wasserschutz nicht ernst"

Der Planfeststellungsbehörde, die für die Planung verantwortlich ist, werfen die A49-Gegner vor, kein Interesse am Wasserschutz beim Ausbau der Autobahn zu haben. Dies zeige sich an verschiedenen Stellen: "Die Planfeststellungsbehörde hat noch keinen der zahlreichen Verstöße gegen den Beschluss geahndet, zum Beispiel nicht das unkontrollierte Versickern in vielen Teilen der Baustelle, die nächtliche Beleuchtung in den Sommermonaten oder die mangelhafte Sanierung von Altkanälen." Zudem habe sich die Behörde bei der Wahl der Streckenführung für die Ausbau-Variante entschieden, die der Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke als die problematischste ansieht. 

Außerdem seien ohne Not Ausnahmen von Verboten im Wasserschutzgebiet, beispielsweise zur Betreibung einer Kläranlage in einer Parkplatz WC-Anlage, erteilt worden. Verstöße würden zudem nicht geahndet werden. "Über lange Zeit wurden viele verschiedene unzulässige Wasseransammlungen dokumentiert, obwohl  die Regenrückhaltebecken laut Planfeststellung "vor dem Bau der Trasse zu errichten, damit das Oberflächenwasser während der Bauphase gefasst werden und gereinigt werden kann." Statt auf diesen planfestgestellten Becken zu bestehen, hat die Planfeststellungbehörde der DEGES nach eigenen Angaben gestattet, mobile Absetzbecken zu verwenden, da diese eine höhere Reinigungsleistung hätten. Solche sind aber nur vereinzelt vorhanden. Stattdessen werden nun Erdaufhäufungen als Erdwallbecken definiert und für zulässig erklärt."

Für die Danni AG steht fest: "Planfeststellungsbehörde nimmt den Wasserschutz nicht ernst und riskiert damit lebensnotwendige Grundlagen von Mensch und Umwelt." (ld) +++

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